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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1914-07-01 · 7/8 (Juli/August 1914) · p. Seite 3

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
26 (1914)
Issue
7/8 (Juli/August 1914)
Date
1914-07-01
Page
Seite 3 (sequence 8)
Language
German
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3 Werke und Richtungen zu lesen bekommen, ohne zu wissen, was diese Begriffe eigentlich bedeuten. So ist es vielleicht keine undankbare Aufgabe, in dieses 'ziemlich unbekannte Gebiet ein wenig hineinzuleuchten. Bekanntlich ist die Thora, die sogenannten fünf Bücher Mosis, die Grundlage des jüdischen Glaubens und des jüdischreligiösen Lebens. Denn die jüdische Religion ist — wie noch manche andere alten Religionen es waren — nicht bloß ein Glaubensbekenntnis, sondern auch eine .Vorschrift für die Lebensweise „eine Art izu leben“. Gleichwie auch noch die griechische Philosophie weit mehr war als ein Leitfaden zu einer Lebensanschauung — Was’ Philosophie nach heutigen Begriffen doch wohl nur bedeutet —, da sie auch /zahlreiche Elemente von Wissenszweigen enthielt, die sich seither zu selbständigen Wissenschaften entwickelten, sö sind auch in der jüdischen Religion die verschiedenen Zweige des Rechtes, nationalökonomische Vorschriften, Hygiene und noch manches andere mit dem eigentlichen Wesen der Religion, den Glaubenslehren und der Moral zu einer Einheit zusamimengesch'weißt, so daß z. B. das Ackerfeld alle sieben Jahre brachliegen zu lassen oder Aussatzverdächtige 'zu isolieren, gerade so zum1 religiösen Gebot wurde, wie etwa die Vorschrift, keinem Götzen zu dienen oder den Sabbat zu heiligen. Der spätere Trieb des Judentums, die cnristliche Religion, freilich hat die Separierung dieser fremden Elemente, wenn auch nicht!mit voller Konsequenz, tatsächlich durchgeführt, die Bekenner des alten Glaubens aber hielten die alte Form der Religion bis zum heutigen Tage bei, wiewohl das moderne staatliche und 'wirtschaftliche Leben die Geltung jener alten, nicht rein religiösen Vorschriften sehr stark einengte. Aber jedem auch nur oberflächlichen Kenner des Pentateuchs muß es auffallen, daß dieses Buch Lebensverhältnisse oft in einigen Sätzen regelt oder regeln will, zu denen heutzutage dickleibige Gesetzbücher kaum hinreichen. Denken wir nur an das Zivil- und Strafrecht, Ehe- und Erbschaftsrecht, die alle in einigen Seiten des Pentateuchs enthalten sind, und es wird uns bald klar werden, daß diese aufgeschriebenen GesetzteSregeln bloß als1 Prinzipien gegolten haben können, neben denen ein “hreiter Strom von Gesetzesnormen geflossen sein muß, der sich in dem 'Maße, wie das Löben hei höherer Kultur und wachsendem Wohlstände immer komplexer wurde, noch fortwährend erweitern mußte. Und auch die Existenzbedingungen des1 Volkes sind anders, seine Gesittung edler, seine Ideale geläuterter geworden; wie hätte es sich da sklavisch an das unveränderliche Wort 'binden können? Das tat es ja auch nicht, und aus dem geschriebenen Gesetz heraus und neben ihm sprossen reiche Triebe neuer Vor-

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