Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 26 (1914)
- Issue
- 3/4 (März/April 1914)
- Date
- 1914-03-01
- Page
- Seite 20 (sequence 25)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 98% known words query
- IRI
…/9756662-9604663-9604664--2541-9604686- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
90 Der Kläger hatte mit Herrn Schlauer im chemischen Laboratorium der Technik eine Auseinandersetzung, in deren Verlauf ihm dieser „lausbübisches Benehmen“ vorwarf; daraufhin forderte der Kläger Herrn Schlauer auf, ihm vor die Aula zu folgen, worauf Schlauer erwiderte: „Sie sind doch Jude?“ Auf die bejahende Antwort Pollacks soll nun der Angeklagte gesagt haben: „Nun, dann wissen Sie-es ja.“ Herr Pollack brach nun das Gespräch ab und schrieb am nächsten Tage Herrn Schlauer einen Brief, in dem er ihn aufforderte, ihm für den Vorwurf lausbübisches Benehmen Genugtuung zu geben und zu diesem Zwecke seine beiden Vertreter namhaft zu machen. Schlauer ließ dieses Schreiben unbeantwortet. Herr Pollack erwartete nun am nächsten Tage den Angeklagten auf der Straße, trat, als er seiner unsichtig wurde, auf ihn zu und stellte an ihn die Frage: Warum halten Sie mich für ehrlos und geben mir keine Satisfaktion?“ Schlauer erwiderte: „Ich habe es Ihnen doch schon gesagt.“ Da also Herr Schlauer dem Angeklagten ritterliche Genugtuung beharrlich verweigerte, sah sich dieser veranlaßt, eine Ehrenbeleidigungsklage anzustrengen, indem er in der Verweigerung der Satisfaktion unter Hinweis auf seine Konfession den ungerechtfertigten Vorwurf der Ehrlosigkeit erblickte. Der Richter erkannte den Angeklagten der Ehrenbeleidigung schuldig und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 100 Kronen, indem er in der Begründung aus'führte, daß der Angeklagte die Austragung der Ehrenangelegenheit auf ritterlichem Wege zweifellos in beleidigender Absicht verweigert habe, was schon daraus hervorgehe, daß er den Kläger zuerst eines lausbübischen Benehmens bezichtigte, sich dafür mit keinem Worte entschuldigte und auch weiterhin jede Genugtuung verweigerte. Als akademisch Gebildeter habe er wissen müssen, daß er die fragliche Angelegenheit mit großer Sorgfalt behandeln müsse. Er könne sich keineswegs darauf berufen, daß er nur den 'zweiten Teil der an ihn vom Klä(ger gerichteten Frage beantwortet habe; die Unterlassung der Beantwortung des ersten Teiles der Frage sei geflissentlich erfolgt, es liege aber auch in der Beantwortung zweifellos der Vorwurf der Ehrlosigkeit. Wenn auch der Angeklagte behauptet, daß das Waidhofner Prinzip für ihn nicht gelte, so hat er es offenbar nur herangezogen, um den Kläger in seiner Ehre herabzusetzen. Eine freche antisemitische Fälschung. Aus Berlin “wird gemeldet: Der bekannte nationale Agitator und Bruder des verstorbenen Ministerpräsidenten Stolypin veröffentlichte vor einiger Zeit in der „Nowoje Wremja“ eine Abhandlung in der Kiewer Affäre, worin er mitteilte, er habe e i n