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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1914-03-01 · 3/4 (März/April 1914) · p. Seite 17

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
26 (1914)
Issue
3/4 (März/April 1914)
Date
1914-03-01
Page
Seite 17 (sequence 22)
Language
German
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11 durchgesetzt, aber nur nachdem nach 15 tägigen schlimmstem Folterungen von den Eingekerkerten Geständnisse erpreßt waren, die nachher widerrufen wurden. Die Führung dieses Prozesses machte einen so schlimmen Eindruck, daß Papst Siegmund IV. einen zweiten Prozeß anordnete und durch seinen eigenen Legaten durchführen ließ, und in diesem zweiten Prozeß wurden die Juden für unschuldig an dem Tode des Knaben erklärt. Diese Korrektur des früheren Prozesses aber haben die antisemitischen Fälscher unterschlagen, und der ihnen gesinnungs verwandte „Aufwärts“ folgt diesem würdigen Beispiel. Uebrigens hat eine Anzahl von Päpsten die ganze Blutanklage zurückgewiesen. So nennt sie Papst Paul III. in einer Bulle vom Jahre 1540, also nach dem Trienter Fall, eine Ausgeburt von Haß und Neid, von verblendeter Habsucht, um sich die Habe der Juden aneignen zu können, und verbot die Erneuerung dieser Anklage unter Androhung der schwersten kirchlichen Strafen. Pfarrer Frank sagt in seinem Buch als Ergebnis seiner Untersuchungen: „Es ist unmöglich, daß ein Jude, der bei gesundem Verstände ist, den Ritualmord billigt, ein Jude, der sein göttliches Gesetz nicht vollständig ableugnen will, einen Ritualmord verüben kann.“ * * * In dem unweit von Könitz unseligen Angedenkens gelegenen kleinen westpreußischen Städtchens Zempelburg im Kreise Flatow spukt wieder mal, wie ja öfteifs zur Osterzeit, in allerhand dummen und böswilligen Köpfen das Märchen von einem „Ritualmord“, den jüdische Mitbürger begangen haben sollen. Diese Gerüchte finden leider anscheinend immer noch gläubige Gemüter, und so hat die weitere Umgegend von der Erregung in Zempelburg erfahren. Die Zeitung der Provinzstadt, die „Flatower Ztg.“, erzählt von den wilden Gerüchten, die seit dem Tode des bei dem jüdischen Fettviehhändler Georg Werner bedienstet gewesenen Dienstmädchens Schmidt die Stadt Zempelburg durchzögen. Wie das Blatt weiter berichtet, ist nach dem Zeugnis der Aerzte das Mädchen an Gasvergiftung gestorben. Eine Anzahl Mitbürger aber glaubte diese Erklärung der Todesursache nicht. Sie sprechen von Schnitten, die sich an der Leiche vorgefunden haben sollen, von Blutleere und allen möglichen und unmöglichen Dingen. Mehr oder weniger laut behaupten viele, daß hier ein „Ritualmord“ vorliege. Das Blatt schließt seine Mitteilungen mit der Bemerkung, es 'wäre im Interesse der Bürgerschaft dringend geboten, daß die Behörden einen amtlichen Bericht über diese Angelegenheit veröffentlichten, damit nicht unnötigerweise die Erregung weitere Kreise ergreife. Nun sind diese Feststellungen

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