Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 26 (1914)
- Issue
- 3/4 (März/April 1914)
- Date
- 1914-03-01
- Page
- Seite 11 (sequence 16)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/9756662-9604663-9604664--2532-9604677- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
11 jüdisch-proletarischen Auswanderung aus Polen zu verzeichnen. Die jüdischen Massen werden Wege suchen müssen, sich ln der neu geschaffenen Situation zurechtzufinden, und sie werden sie finden, weil die unmittelbare Lebensnot ihnen den Weg zeigt,, ln Präge kommen hier in erster Reihe Kooperationen {aller Art und Hebung der wirtschaftlichen Kultur und Technik. Die 'Polen aber werden die Dinge vielleicht im richtigen Licht erblicken, wenn sie heim nächsten Appell an die internationale Demokratie aufgefordert werden, erst im eigenen Haus die Grundprinzipien der modernen Gesittung zu achten und zu befolgen. Russische Justiz. Eine Nachlese zum Fall Beilis. Bis auf den heutigen Tag können sich die russischen Justizbehörden über das Resultat in der Beilisaffäre nicht beruhigen. Sie verfolgen noch immer alle diejenigen, die in irgendeiner Weise beigetragen haben, die Ritualmordversion zu zerstören und überschütten mit Gunstbezeugungen die andere Partei. Da verlohnt es sich wohl, die wichtigsten Vorkommnisse auf diesem Gebiet zu registrieren: Als das ehemalige Haupt der Kiewer polizeilichen Detektivabteilung Mistschuk die Ritualmordversion im Falle Justschinski ablehnte, wurde er des Dienstes enthoben und vor Gericht gezogen. Als jedoch das Kiewer Gericht ihn freigesprochen hatte, da wurde die Sache auf Betreiben des Staatsanwalts nach Charkow verwiesen, wo sich auch Richter fanden, die über Mistschuk eine äußerst strenge Strafe, ein Jahr Arrestantenkompagnie, verhängten. Der durch seine frühere Tätigkeit mehrfach ausgezeichnete Chef der Detektivpolizei, Krassowski, der so lange Liebkind war, als er die Ritualmordaffäre stützte, verfiel ebenfalls in Ungnade in dem Moment, in dem er sich von diesem Gedanken lossagte(, Er geriet in den Anklagezustand, weil er einmal einen Bauern Kolbassa, ungesetzlicherweise festgenommen hätte. Also geschehen in Rußland, wo alle Polizeibeamten zahllose Handlungen dieser Art begehen, ohne daß jemals das Gericht sich damit befaßte. Als die Inhaberin eines Monöpolschnapsladens Malitzkaja in der Voruntersuchung für Beilis günstig aussagte, erhielt sie ihren Abschied. Ihr wurde zur Last gelegt, daß sie sich zwecks dieser Bekundung vom Dienste entfernt und den Laden eine kurze Weile geschlossen hätte. Der Revieraufseher Kiritschenko, der während des Beilisprozesses den Angeklagten entlastende Aussagen machte, wurde zunächst gemaßregelt und dann in Anklagezustand versetzt. Be-