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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1912-12-01 · 12 (12.1912) · p. Seite 11

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
24 (1912)
Issue
12 (12.1912)
Date
1912-12-01
Page
Seite 11 (sequence 16)
Language
German
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11 Das freisprechende Urteil des Kiewer Appellgerichtshofes gegen den früheren Chef der Kiewer Kriminalpolizei, Mischuk, und die Agenten Klein, Papalka und Snolowik, die angeschuldigt waren, unrechtmäßige Verhaftungen vorgenommen und Fälschungen begangen zu haben, um die Anklagebehörde vom Glauben abäubringen, daß der Mord an Juschtschinski von Juden 'zu Ritualmord zwecken ausgeführt wurde, ist für das Justizministerium eine schwere Niederlage. Vor Gericht wurde festgestellt, daß den Kriminalbeamten von der Staatsanwaltschaft verboten worden war, die Untersuchung nach der anderen Richtung :zu führen. Die Behandlung answärtiger Juden in Rußland. Die Behandlung englischer Juden in Rußland ist zum Gegenstand ernster Vorstellungen beim englischen Minister des Auswärtigen, Sir Edward Grey, gemacht worden, der im vergangenen Jahr im Gegensatz zu Präsident Taft sich weigerte, bei der russischen Regierung deswegen vorstellig zu werden. Wie man weiß, stehen die russischen Juden unter .einer Art Bann. Es sind ihnen bestimmte Stadtteile zum, Wohnen zugewiesen, sie dürfen nicht überall Handel treiben und sind auch noch anderen strengen Einschränkungen unterworfen. Zwischen Großbritannien und Rußland besteht seit dem Jahre 1859 ein Abkommen, wonach den Untertanen des einen Landes1 in dem Lande der anderen Nation die gleiche Behandlung Widerfahren soll, wie den eigenen Untertanen. Die russische Regierung ist der Ansicht, daß ein russischer Jude, wenn er auswandert, oder dessen Nachkommen, wenn sie in ihrer neuen Heimat naturalisiert sind, hiermit nicht seine russische Nationalität abwirft. Das Londoner Komitee der britischen Juden und die englisch-jüdische Vereinigung haben zusammen dem britischen Ministerium des Aeußem eine Beschwerde überreicht, in der sie darauf hinweisen, daß die Klauseln des Vertrages' von 1859 über die „gleiche Behandlung“ falsch ausgelegt seien. Die in Rußland lebenden englischen Juden erführen nicht die Behandlung, die ihnen nach dem Vertrage zustehe. Es wird in der Beschwerde darum ersucht, daß die britische Regierung bei der russischen freundschaftliche Vorstellungen machen soll, um einen neuen Vertrag oder eine vernünftigere Auslegung des bestehenden Vertrages zu erlangen. Sollten diese Vorstellungen jedoch erfolglos sein, wird die britische Regierung ersucht, bei der russischen dahin zu wirken, daß diese den Vertrag dem Haager Schiedsgericht zur Auslegung unterbreitet.

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