Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 24 (1912)
- Issue
- 12 (12.1912)
- Date
- 1912-12-01
- Page
- Seite 10 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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den Fall. Im Sommer 1906 hatte der Wiener Advokat Dr. Emil Frankl seinen damals ^/gjahrigen Sohn Gerhard in Aussee von dem dortigen katholischen Pfarrer taufen lassen. Dr. FrankJ sowohl als dessen Gattin gehörten zur Zeit der Taufe ihres Sohnes der jüdischen Religion an. Die israelitische Kultusgemeinde in Graz focht in einem Rekurse an die Grazer Statthalterei die erwähnte Taufe als rechtsunwirksam an, da die Eltern des damals noch nicht sieben Jahre alten Kindes der jüdischen Religion angehörten, daher auch das Kind dieser Religion angehören müsse. Die Statthalterei entschied, das Religionsbekenntnis des Knaben sei mosaisch1, das Ministerium für Kultus und Unterricht hob diese Entscheidung mit der Motivierung auf, daß die Grazer Kultusgemeinde zur Beschwerde - führung nicht berechtigt sei, weil der Vater des Kindes in Wien wohne. Die dagegen erhobene Beschwerde wurde vom Verwaltungsgerichtshof als unbegründet zurückgewiesen. Die, Not der galizischen Juden. In Galizien herrscht seit Monaten eine schwere wirtschaftliche Krise, von der insbesondere die dem Handelsstande angehörenden 800.000 Juden betroffen werden. Diese Krise wurde besonders dadurch1 verschärft, daß die Großbanken in sehr rigoroser Weise mit Kreditentziehungen vorgingen. In der Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 6. Dezember brachte der Abgeordnete Breiter, der selbst Christ ist, aber stets mit Entschiedenheit für die Gleichberechtigung der jüdischen Bevölkerung eintritt, den gegenwärtigen beklagenswerten Zustand der galizischen Handelswelt zur Sprache, der durch eine totale Krediteinstellung hervorgerufen worden sei. Abg. Breiter führte aus, daß das Verhalten der westösterreichischen Handelskammern, die eine strengere Handhabung des Konkursgesetzes speziell in Galizien forderten, auf antisemitischen Tendenzen beruhe. Das Vorgehen der Handelskammern und des Justizministeriums, das sich ihnen willfährig zeige, sei im gegenwärtigen Augenblick illoyal und unpatriotisch, weil es in der exponiertesten Provinz des Reiches zahlreiche Opfer der Kreditnot treffen müsse; nach seiner vollsten Ueberzeugung handle es sich bei diesem Vorgehen um einen „Kreuzzug“ gegen die Juden. Die Ritualmordafiäre in Kiew. Aus Kiew wird gemeldet, daß der Untersuchungsrichter Maschkewitsch beantragen wird, die AnklagegegenBeilis fallen zu lassen und gegen keine anderen Personen die Anklage zu erheben. —.