Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 24 (1912)
- Issue
- 12 (12.1912)
- Date
- 1912-12-01
- Page
- Seite 6 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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6 nossen eingebracht würde, daß jedoch über diesen Antrag ein« weitere Verhandlung nicht stattfand und auch hierüber keine Beschlußfassung oder sonstige Verfügung wie etwa die Zuweisung an einen Ausschuß erfolgt ist. In einem dem.' Handelsministerium erstatteten Berichte wird ausgeführt, der in Rede stehende Antrag sei nicht konfessionellen Motiven entsprungen, die Antragsteller verfolgten mit ihrem Anträge vielmehr lediglich die Absicht, die in neuerer Zeit sich bemerkbar machende Ueberflutung von Krain durch Hausierer und Agenten, insbesondere in der Konfektions- und Wäschebranche auf gesetzlichem Wege möglichst einzu - dämmen. Uebrigens steht die Zurückziehung des Antrages in seiner gegenwärtigen Fassung in Verhandlung. Mit Rücksicht auf diesen Sachverhalt glaubt das Handelsministerium von einer Verfügung im Gegenstände derzeit ab sehen zu können. Hievon wird die geehrte Union mit Beziehung auf ihre ein gangs erwähnte Eingabe in Kenntnis gesetzt. Für den k. k. Statthalter: Tils m. p. * * * Mit Rücksicht darauf, daß die Laibacher Handelskammer in eine Verhandlung und Beschlußfassung des Antrages nicht eingegangen ist und derselbe wahrscheinlich'zurückgezogen werden wird, muß die obige Erledigung des k. k. Handelsministeriums vorläufig genügen. Eigentümlich aber mutet der vom Ministerium zitierte Bericht an, wonach der Antrag nicht konfessionellen Motiven entsprungen sein soll. Die Einleitung einer systematischen Propaganda gegen die Niederlassung jüdischer Kaufleute und Gewerbetreibender ist doch wohl ein Akt rein konfessioneller Gehässigkeit! Der erwählte Bericht spricht von „Hausierern und Agenten“, während unsere Informationen von „Kaufleuten und Gewerbetreibenden“ sprechen. Dieser Widerspruch wird noch aufzuklären sein. Rechtsverweigernng. Die politischen Behörden in Böhmen fahren fort, die Ausschließung jüdischer Bewerber von öffentlichen Stellen im Wege gesetzwidriger Konkursausschreibungen zu dulden, respektive aus nichtigen Gründen die von uns angerufene Anwendung des staatlichen Aufsichtsrechtes gegen solche Gesetzwidrigkeiten zu verweigern. Von der Bezirksha.uptmannschaft Schluckenau ist uns folgende Erledigung zugekommen: