Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 24 (1912)
- Issue
- 12 (12.1912)
- Date
- 1912-12-01
- Page
- Seite 5 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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5 chisch-Israelitischen. Union, eine Spende von Kronen 400.— gewidmet. — Wir sprechen für diese hochherzige Zuwendung hiemit öffentlich unseren Dank aus. Zentralstelle zur Regelung des jüdischen Wanderbettels in Oesterreich, Wir wiederholen das dringende Ersuchen an alle jene Kultusgemeinden, welche der Aufforderung zum Beitritt zur Zentralstelle noch nicht Folge geleistet haben, dies ungesäumt fcu tun, da die Konstituierung der Zentralstelle in allernächster Zeit erfolgen soll. Aus unserem Rechtsschutz- und Abwehr-Bureau. Jndenfeindliches ans der Laibacher Handelskammer. Wir erhalten von der niederösterreichischen Statthalterei folgende Zuschrift: Z. XII. 1404. Wien, .am 11. Dez. 1912. An die Oesterreichisch-Israelitische Union in Wien, IX., Universitätssfcraße 8. Das k. k. Handelslministerium hat mit dem Erlaß vom 2. Dezember 1912, Z. 28521, folgendes eröffnet: Die „Oesterreich! sch-Israelitische Union“ in Wien hat in der Eingabe vom 28. Juni 1912 beim Handelsministerium darüber Beschwerde geführt, daß in der Sitzung der Handels- und Gewerbekammer in Laibach vom 20. Juni 1912 ein Antrag eingebracht worden sei, in welchem das Präsidium der genannten Kammer auIgelet der t wurde, eine systematische Propaganda gegen die Niederlassung jüdischer Kaufleute und Gewerbetreibender in Kram einzuleiten. Da dieser Vorgang den Bestimmungen des Artikels 6 St. G. G. vom 21. November 1867, R. G. Bl. Nr, 142, über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger widerstreite und gegen das Strafgesetz, Paragraph 302, verstoße, wurde das Handelsministerium in den erwähnten Eingaben ersucht, den erwähnten Beschluß der Handels- und Gewerbekammer in Laibach zu inhibieren. Aut: Grund der im Wege der k. k. Landesregierung in Laibach gepflogenen Erhebungen wurde festgestellt, daß der in Beschwerde gezogene Antrag zwar als Dringlichkeitsantrag in der Sitzung der Handelsu'nd Gewerbekammer in Laibach am 20. Juni 1912 vom Kammermitgliede Johann Ogrin und Ge-