Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 24 (1912)
- Issue
- 10 (10.1912)
- Date
- 1912-10-01
- Page
- Seite 21 (sequence 26)
- Language
- German
- Belongs to
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21 könne, wenn sie das Vorgehen des Privatklägers richtig bezeichnen wolle, so stehe dem Angeklagten der Schutz des § 193 des St.-G.-B. zui’ Seite. Noch längerer lebhafter Replik und Duplik erkannte der Gerichtshof : Eine Beleidigung im Sinne des § 186 liege nicht vor. In der Anwendung der unter Anklage gestellten Ausdrücke liege nicht die Behauptung einer konkreten ehrenkränkenden Tatsache, der Angeklagte äußere sich nur im allgemeinen über die Person des Klägers und gibt ein allgemeines Werturteil über dessen Leistungen ab. Es handle sich daher nicht um üble Nachrede (§ 186). sondern um einfache Beleidigung (§185), und ein Beweis war unnötig. Zweifellos liegt eine Ehrverletzung vor. Ebenso zweifellos habe aber der Angeklagte berechtigte Interessen wahrgeliommen. Er habe glaubhaft behauptet, daß er die Angriffe des Gegners auf seine Religion für ungerecht halte und daß nach seiner besten Ueberzeugung die Uebersetzungen aus dem Talmud und dem Schulchanaruch gefälscht seien. Der Angeklagte befand sich in gutem Glauben und sei berechtigt gewesen, die Angriffe gegen seine Religion auch öffentlich zurückzuweisen, da die Angriffe1 auch öffentlich in Flugblättern und Artikeln geschehen seien. Der Angeklagte habe aber die Schutz grenzen des § 193 überschritten. Es sei vom Gericht berücksichtigt, daß er sich nur aus einer großen Erregung heraus habe 'hinreißen lassen, da er sich in seinen heiligsten Gefühlen verletzt gefühlt habe. An sich sei es natürlich, daß er sich heftig wehrte, als gebildeter Mann hätte er aber den Gegner nicht in so offenbar absichtlicher Weise beleidigen dürfen. Das Gericht verurteilte ihn zu 100 Mark Geldstrafe, event. 20 Tagen Gefängnis und sprach auch die Nebenstrafen aus. Frankfurt a. M. (Ueber die Zukunft der Juden) sprach Samstag Abend in einer stark besuchten Versammlung des Zentralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens im Kaufmännischen Verein Geh, Justizrat Dr. Fuchs aus Berlin. Der Redner beschäftigte sich zunächst eingehend mit dem bekannten Buche Sombarts und dessen Gedankengängen. Nur im Osten, so meint Sombart, gibt es eine Judennot, bei den westlichen Juden könne von einer solchen nicht die Rede sein. In Deutschland speisten sie ja nur mit goldenen Löffeln am Tische des Kaisers. Die Erfolge, die dieses wundersame Volk in kurzer Zeit errungen seien märchenhaft; die Assimilation, nach der, nach der Anschauung mancher Leute, die Entwicklung dränge, sei bisher nicht gelungen unü werde nie gelingen. Darin liege eine tiefe Tragik. Die Sehnsucht, in ihrer Umgebung aufzugehen, bleibt bei vielen der besten Juden unbefriedigt, und so ziehen sie es vor, als Juden zu leben, da sie doch als Juden nicht sterben könnten. Nach Sombart muß die jüdische Art als eine der wertvollsten, die seit dem großen Propheten den großen ethischen Ton in das Menschheitskonzert gebracht hat, erhalten bleiben. „Wir wollen die tiefen traurigen Judenaugen nicht verlieren.“ Ein Gemisch deutschen und jüdischen Wesens würde beide