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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1912-10-01 · 10 (10.1912) · p. Seite 22

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
24 (1912)
Issue
10 (10.1912)
Date
1912-10-01
Page
Seite 22 (sequence 27)
Language
German
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22 Arten nur verschlechtern. Ein großer Teil der peinlich empfundenen jüdischen Eigenschaften verdanke ihre Entstehung nur der Sucht nach Assimilation. Dagegen bringe die Periode der Renaissance, in die das Judentum jetzt eintrete, wertvolle Eigenschaften zur Entfaltung. Der Zionismus will als Mittelpunkt dieser Renaissance den selbstständigen Judenstaat. Es entstehe freilich sofort die Frage, welche Juden diesen Staat bilden sollen; nach Sombart nur ein Teil derselben, die anderen sollen in der Diaspora leben und durch ihre Gesinnung sich zum Judentum bekennen, zu ihrer Religion stehen, wie der Soldat zur Fahne. Sombart betrachtet aas Stück Orient in unserer Xordlandswelt für ein Glück, sonst müßten die Deutschen am Ende an lauter Blondheit zu Grunde gehen. Sombart versteht das Verlangen nach den Offiziersstellen oder nach einem Staatsamt bei den Juden nicht. Eine Beschränkung liege im eigenen Interesse der Juden. Sombart gelangt in seiner Untersuchung zu dem Schluß, daß einstweilen an den bestehenden Zuständen nichts geändert werden soll, daß die Christen den Juden die Gleichberechtigung geben sollen, diese aber die Klugheit besitzen mögen, die Gleichberechtigung nicht überall und im vollen Umfang auszunützen. Der Redner widerlegte nun in seinen weiteren Ausführungen diese Gedankengänge Sombarts, die auf den ersten Blick glänzend, gleißend und eigenartig sind, aber bei Entkleidung von dem Rankenwerk sich in anderem Lichte darstellen. Nachdem das Judenedikt in Preußen vor hundert Jahren die Juden zu Staatsbürgern erklärte, hätten die Juden auch vollen Anspruch auf die Gleichberechtigung. Das preußische Judengesetz von 1847 postulierte für die Juden die gleichen Rechte und Pflichten wie für die Christen; aber die Gleichheit wurde nur für die Pflichten verwirklicht. Die Verfassung von 1850 erklärte, daß alle Preußen vor dem Gesetz gleich seien, und alle Aemter den Befähigten gleich zugänglich seien. Das Toleranzgesetz von 1869 schien die Gleichberechtigung zu bringen, hat es aber bis heute noch nicht getan. Man stützt sich immer noch auf die Worte von Treitschke und von E. v. Hartmann, die einen üebertritt der Juden zum Christentum für notwendig hielten, da das deutsche Volk christlich sei. Hartmann erblickte sogar im Üebertritt eine patriotische Tat. im Gegensatz zu Goethe, nach welchem jeder, der die Religion wechselt, mit einer Art von Makel bespritzt ist, von der es unmöglich erscheint, ihn zu reinigen. Nicht wie Treitschke und Hartmann ist Sombart von Haß und Vorurteil verblendet, er irrt aber, wenn er die Juden als eine andere Rasse, als Fremde bezeichnet. Jahrhundertlanges Leben in deutscher Freiheit und Kultur hat die objektiven Fremdheitsmomente zurückgedrängt, und das subjektive Moment des Willens und des Bew-ußtseins in den Vordergrund gedrängt, Deutsche sein zu wrollen, im deutschen Vaterlande leben und sterben zu wmllen. Deutsche Art und jüdisches Wesen wirken in ihrer Vereinigung nicht gegenseitig verschlechternd. Die Anpassungsfähigkeit ist nicht nur eine Haupteigenschaft jüdischen, sondern auch deutschen Wesens. Wenn jüdische

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