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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1912-08-01 · 8/9 (August/September 1912) · p. Seite 14

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
24 (1912)
Issue
8/9 (August/September 1912)
Date
1912-08-01
Page
Seite 14 (sequence 19)
Language
German
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14 dem Ministerium Stürgkh. Sie wachsen sich langsam zum Verfassungsbruch aus. Wir wollen sehen, ob diese Praxis auch vor dem Reichsgerichte bestehen wird. * * * Unser Rechtsschutzbureau hat dem Unterrichtsministerium folgende Eingabe überreicht: „Wie aus der Beilage ersichtlich ist, veröffentlicht die Direktion der Landesschule für das Wagenbau- und Schmiedehandwerk in Kamionka-Strumilowa eine Schulanzeige, in welcher von den Aufnahmsbewerbern u. a. die Beibringung des Taufscheines gefordert wird. In dieser Form widerspricht die Anzeige dem Art. 14 des Staatsgrundgesetzes über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger, vom 21. Dezember 1867, R.-G.B1. Nr. 142, da zweifellos auch solche Schüler, welche nicht im Besitze eines Taufscheines, sondern im Besitze eines Geburtsscheines sind, ein Recht auf die Aufnahme in diese aus öffentlichen Mitteln vom galizischen Landesausschuß unterhaltene Fachschule haben. Wir erheben gegen diese Schulausschreibung Beschwerde und stellen die Bitte: das hohe k. k. Ministerium für Kultus und Unterricht wolle kraft des staatlichen Aufsichtsrechtes die Annullierung dieser gesetzwidrigen Ausschreibung und deren Wiederholung in gesetzlicher Form veranlassen.“ * * * Am 2. September haben wir an die k. k. BezirksliaujMmannschaft Schluckenau folgende Beschwerde gerichtet: „Laut Beilage schreibt das Stadtamt Schluckenau die Stelle eines städtischen Tierarztes aus. In dieser öffentlichen Ausschreibung wird von den Bewerbern der Nachweis der christlichen Religion und die Beibringung des Taufscheines gefordert. Dieses Verlangen widerspricht den Artikeln 3 und 14 des Staatsgrundgesetzes über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger, vom 21. Dezember 1867, R.-G.-B. Nr. 142. Wir erheben hiegegen Beschwerde und stellen die Bitte: Die k. k. Bezirkshauptmannschaft wolle kraft des staatlichen Aufsichtsrechtes diese Konkursausschreibung annullieren und deren Wiederholung in gesetzlicher Form veranlassen.“ Der Ritualmordwahn. Die „Lodz. Rundschau“ schreibt: An der Bujnowska- Straße Nr. 6 betreibt seit einigen Jahren im Hause Traczynski der Kleinhändler Hersch Berger einen Kolonialwarenhandel. Dieser Tage kam in den Laden, in dem die Frau Bergers allein, anwesend war, ein annähernd 12jähriges christliches Mädchen

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