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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1912-05-01 · 5 (5.1912) · p. Seite 14

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
24 (1912)
Issue
5 (5.1912)
Date
1912-05-01
Page
Seite 14 (sequence 19)
Language
German
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14 mipation — begangen. (Brief vom 4. Tanuiz 1815.) In dieser Zeit waren die Hofjuden zu großem Einfluß gelangt, als solche lernen wir kennen einen gewissen M. Blühdorn, besonders bei den Behörden in Troppau, ferner Jonas Grünbaum, den Schwiegervater des Gabriel Markbreiter in Tobitschau, der beim Statthalter von Mähren und bei den übrigen Herren des Guberniums sehr gut angeschrieben war. Allerdings waren Audienzen bei den Behörden recht kostspielig, darüber geben die Briefe in unzweideutiger Weise Auskunft. Vor 1815 war es den Juden erlaubt, in Christenhäusern Wohnungen oder Geschäftslokale zu mieten, nach dieser Zeit (1817) mußten die Juden, unter dem schweren Drucke der Reaktion, wieder die Häuser verlassen, was zu einem langwierigen Rekurs Anlaß gab und die Hotzenplotzer Judenschaft viele Monate in Aufregung hielt. Handel und Gewerbe hatten viel zu leiden in dieser Zeit, einerseits infolge des wechselnden Geldkurses, andererseits durch die Chikanen der Behörden. Jie Juden handelten mit Wolle, Hanf, die sie aus Leipnik, Proßnitz und anderen Städten brachten. Sie betrieben auch einen lebhaften Zwischenhandel mit Breslau, nach Pest und Olmütz fuhren sie regelmäßig zu den Märkten. Für die Wirtschaftsgeschichte lassen sich so manche Einzelheiten aus den Briefen schöpfen, so über ihren Zinsfuß (20 o/o bis 25 o/o), Juden bekämpften einander — oft auch mit unsauberen Mitteln. Naturgemäß sind die Nachrichten über speziell jüdische Verhältnisse und Gemeindeangelegenheiten zahlreicher. Am 9. Tebet 578—1817. Dez. schreibt M.: gewiß wirst du es schon wissen, daß vom Gubernium der Auftrag gekommen ist, — denn sie sehen, daß die Rabbinen mit dem geringen Gehalt nicht auskommen können —, daß jede Gemeinde dem Amt vorlegen soll, wie viel -sie brauchen, das Amt soll für jeden das billige bestimmen und 'dem Kreisamte zur Uebersicht geben hiernach soll die Repartition auf die Steuerträger eingericht (eingerichtet) wern (werden), der hiesige Amtmann hat mir das für (als) eine gute Nachricht gesagt mit dem Ausdruck, daß ich wer(de) nicht mehr nötig haben, auf der Gnade der Gemeinde zu leben.“ Es ist jedenfalls beachtenswert, daß die Behörde sich der Rabbinen angenommen hat! Das Gehalt des Rabbiners wechselte sehr* oft, bald1 15, bald, 20, bald 25 Gulden wöchentlich. Der Rabbiner mußte aber oft auf seine Besoldung Jahre lang warten. Wäre Markbreiter kein vermögender Mann gewesen, so hätte er es gewiß nicht aushalten können. Im Sommer 1817 will Markbreiter auch den Posten in Hotzenplotz aufgeben und hat schon deshalb Schritte beim damaligen Landesrabbiner Mordechai Benet unternommen. Mit letzterem hat Markbreiter auch im Kurorte Andersdorf, wohin schon in damaliger Zeit viele jlid. Familien aus den nahe-

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