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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1912-01-01 · 1/2 (Januar/Februar 1912) · p. Seite 20

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
24 (1912)
Issue
1/2 (Januar/Februar 1912)
Date
1912-01-01
Page
Seite 20 (sequence 23)
Language
German
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20 Aus unserem Rechtsschutz- und Abwehr-Bureau. Eine freche Aufreizung zum Boykott. Wir haben unterm 27. Dezember die folgende Strafanzeige an die k. k. Staatsanwaltschaft Linz gerichtet: „Die Nummer 51 der in Linz erscheinenden periodischen Druckschrift „Linzer Fliegende Blätter“ vom 17. Dezember 1911 enthält einen Artikel: „Die Juden und Weihnachten“, welcher im Zusammenhänge mit der auf derselben Seite in großen Lettern erschienenen Aufforderung „Deutsche, besorgt den Einkauf Eurer Julgeschenke nur bei Deutschen“ seinem ganzen Inhalte und seiner ganzen Tendenz nach das Vergehen gegen § 302 Str.-G. begründet, indem er zum Boykott einer ganzen Reihe namentlich angeführter jüdischer Geschäftsleute auffordert. Wir erstatten deshalb gegen den Herausgeber, Verleger und verantwortlichen Schriftleiter, Herrn Sepp Beyer, Lehrer i. P., die Strafanzeige.“ — Gleichzeitig haben wir über das Nichteinschreiten der Staatsanwaltschaft. Linz gegen den erwähnten Artikel im k. k. Justizministerium Beschwerde geführt. — Wir werden über den Verlauf der Angelegenheit berichten. Verletzung der Marktordnung. Die k. k. niederösterreichische Statthalterei hat im Einvernehmen mit dem Landesausschusse den Beschluß des Wistelbacher Gemeindeausschusses, wonach auf den Jahrmärkten in Mistelbach den galizischen Juden kein Schauplatz mehr zur Verfügung zu stellen sei, aufgehoben und außer Kraft gesetzt. — Die Herren in Mistelbach haben beschlossen, gegen diese Sistierung den Rekurs an das Ministerium zu ergreifen. Das wird ihnen nichts nützen, denn der Beschluß ist ein gesetzwidriger und die politischen Behörden sind verpflichtet, dessen Ausführung zu hindern. Das Kruzifix in der Judenschule. Die politische Israelitengemeinde Lomnitz und der dortige deutsche Ortsschulrat haben gegen die Entscheidung des Unterrichtsministeriums, wonach der Lomnitzer Pfarrer als Seelsorger nicht gehindert werden dürfe, im Schulzimmer der von der Israelitengemeinde errichteten und erhaltenen Schule ein Kruzifix anzubringen, durch Herrn 'Reichsratsabgeordneten Dr. Julius Ofner die folgende Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof erhoben:

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