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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1912-01-01 · 1/2 (Januar/Februar 1912) · p. Seite 10

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
24 (1912)
Issue
1/2 (Januar/Februar 1912)
Date
1912-01-01
Page
Seite 10 (sequence 13)
Language
German
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10 bei dem hohen Risiko naturgemäß hohe Zinsen gezahlt werden müssen. Wir dürfen daher nicht mit unserer Vorstellung von der Höhe des Zinsfußes an die Beurteilung der ganz änderten Verhältnisse Galiziens herantreten. Auch bei uns*ist gesetzlich nicht ein bestimmter Zinsfuß als wucherisch bezeichnet worden, und noch viel weniger ist dies in Galizien der Fall, wo ein Zinsfuß von 12 o/o nach der Motivierung, welche der ehemalige Justizminister Dr. v. Glaser dem von ihm verfaßten Wuchergesetze gegeben hat, nicht als wucherisch angesehen werden kann. Seit dem Bestände dieses Gesetzes, das ist seit mehr als einem Vierteljahrhundert, betreiben die galizischen Juden weder Geld-, noch Waren-, noch Grundwucher. Es bestehen allerdings zahlreiche Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, welche die Kreditgeschäfte betreiben, es gibt aber deren ebenso viele christliche wie jüdische, und sowohl die christlichen wie die jüdischen sind je in einem Verbände vereinigt, welcher periodisch Revisionen unter staatlicher Oberleitung vornimmt. Schon vor Jahren ist dem damaligen Justizminister Dr. v. Spens- Booden von der „Oesterreich-Israelitischen Union“ der aktenmäßige Nachweis erbracht worden, \daß es wohl einzelne christliche Genossenschaften gibt, welche bis zu 18% Zinsen nehmen, daß aber keine jüdische Genossenschaft über den Zinsfuß von 12 % — der, wie bereits erwähnt, der Durchschnittszinsfuß ist — hinausgeht. Ab und zu tauchen allerdings unwahre iBeschuldiigungen auch in Galizien gegen die Juden auf, und es wurden unter Spens-Booden 50 Genossenschaften wegen angeblichen Wuchers in Untersuchung zogen. Diese Untersuchung mußte jedoch in sämtlichen Fällen als vollkommen unbegründet eingestellt werden. Der Grund für den geringen Wohlstand unter den Deutschen Galiziens liegt vielmehr, wie Faust zu Anfang richtig bemerkt hat, in den allgemeinen trostlosen Verhältnissen des Landes. Es geht den Deutschen nicht besser und nicht schlechter als den Polen, Ruthenen und vor allem! den Juden, deren Lage durch die Aufhebung des Propinationsrechtes am 31. Dezember 1910 so trübe geworden ist, daß sich auch die galizische Landesregierung mit der Frage des Judenelends näher beschäftigen mußte. Es wurde eine Enquete veranstaltet, welche die Gründe der Verarmung der jüdischen Bevölkerung darlegen sollte. Bezeichnend für die allgemein ungünstige Lage ist, daß im September 1910 von den Abgeordneten der christlich-sozialen Partei im galizischen Landtag der Antrag gestellt wurde, daß die abzuhaltende Enquete auch auf die christliche Bevölkerung ausgedehnt werden solle. Der Fragebogen der Enquete des galizischen Landesausschusses wirft unter Nr. 10

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