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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1911-11-01 · 11 (11.1911) · p. Seite 35

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
23 (1911)
Issue
11 (11.1911)
Date
1911-11-01
Page
Seite 35 (sequence 47)
Language
German
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35 dazu veranlaßte, die Anzeige bei der Staatsanwaltschaft zu erstatten, indem er ihm versicherte, daß an dem Geschäfte ein schönes Geld zu verdienen sei. Die Akten der Affäre, sowie der erpresserische Advokat und sein Sekretär wurden der Staatsanwaltschaft übergehen. Eine neue Spur in der Konitzer Mordaffaire. Wie die „Schlesische Volkszeitung“ meldet, ist bei der Staatsanwaltschaft in Beuthen eine Anzeige über den bekannten Konitzer Gymnasiastenmord eingegangen. Die geschiedene Frau des Bäckergehilfen Breunlich in Siemianowitz bekundete, daß , ihr Mann sehr häufig jenes Mordes gedacht und sich dabei jedesmal recht sonderbar benommen habe. Er habe zeitweise die Tat in allen ihren angeblichen Einzelheiten mit grauenerregender Deutlichkeit geschildert und sei alsdann immer in heftiges Schluchzen ausgebrochen. Der Angeschuldigte war nach dem Konitzer Mord nach Siemianowitz gezogen und hatte hier eine Bäckerei eröffnet. Jetzt befaßt er sich mit Agentur- und Vermittlungsgeschäften. Wie erinnerlich, fand man am 14. März 1900 im Konitzer Mönchsteich die Leiche des 16jährigen Gymnasiasten Winter, der seit einigen Tagen verschwunden war. Alle Anstrengungen, über die Begleitumstände seines Todes Licht zu verbreiten, sind ohne Erfolg geblieben, und man wird abwarten müssen, ob sich die oben ermähnte- Spur zuverlässiger erweist, alsi die bisher vergeblich verfolgten. — Breunlich wurde in Haft genommen. Die Pässe jüdischer Ausländer in Rußland. Im „Outloock“ nimmt kein Geringerer als Theodor Roosevelt zu der Frage der Anerkennung der Pässe jüdischer Amerikaner in Rußland Stellung. Roosevelt überschreibt seinen Artikel: Ein Fall, der vors Schiedsgericht gehört und erklärt darin, die Vereinigten Staaten könnten nicht das Recht Rußlands zugeben, sich zu weigern, amerikanische Pässe, deren Inhaber jüdischen Glaubens seien, anzuerkennen. Wenn auf andere Weise keine Einigung zu erzielen sei, so werde Amerika den Vertrag von 1832 kündigen müs'sen, denn es könne sich auf die Dauer nicht mit einem Abkommen abfinden, das nach einem solchen Prinzip ausgelegt werde. Wenn Rußland zur Zeit des Vertragsschlusses offen ausgesprochen hätte, daß es die jüdischen Inhaber amerikanischer Pässe so behandeln werde, würde Amerika'den Vertrag nicht abgeschlossen haben. Amerika würde

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