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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1911-11-01 · 11 (11.1911) · p. Seite 33

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
23 (1911)
Issue
11 (11.1911)
Date
1911-11-01
Page
Seite 33 (sequence 45)
Language
German
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33 folgende empörende Vorfall ab: Ein Bauer trat als Kläger gegen einen Juden auf, 'an (den er leine G)eldforderungi hatte. Der Richters Dobuszynski, der die Verhandlung leitete, wandte sich an den Kläger mit der vorwurfsvollen Frage, weshalb er denn dem’ Juden kreditiert habe. Ein Jude verdiene doch kein Vertrauen. Der anwesende jüdische Advokat Dr. S p i e g eI wies diese antisemitische Aeußerung des Richters entrüstet zurück, worauf ihn der Richter auflforderte, den Saal zu verlassen. Als sich Dr. Spiegel weigerte, dieser Aufforderung Folge zu leisten, ließ ihn der judenfeindliche Richter durch einen Ge-: richtsdiener gewaltsam aus dem Saal 'weisen. Dieses unerhörte Vorgehen rief einen Protest seitens der anwesenden christlichen Advokaten hervor, die auch beim Gerichtspräsidenten hierüber Beschwerde führten. Der Präsident ordnete hierauf die Unterbrechung der Verhandlung und die sofortige Versetzung des Richters in eine andere Abteilung an. Zum Zeichen des Proi testes und der Solidarität mit ihrem jüdischen Kollegen weigern sich jetzt sowohl die jüdischen Wie die christlichen Advokaten, Verteidigungen bei Verhandlungen, die der obengenannte Richter leitet, anzunehmen. — Wir haben über diesen Vorfall Erhebungen eingeleitet und werden, wenn die obige Meldung sich bewahrheitpt, gegen den genannten Richter einschreiten. Das rituelle Blutmärchen als Mittel der Erpressung. Es sind einige Monate her, daß der in Bukarest wohnhafte Ernst Park, vom Advokaten J. Niculescu-Scartzan begleitet, der Staatsanwaltschaft die nachfolgende Anzeige erstattete: Eines seiner Kinder sei auf dem St. Georgsplatze von zwei Leuten mitgenommen und in das Haus des jüdischen Kaufmanns Salomon Finkei stein in der Calea Moschilor geführt worden, wo man das Kind ein schläferte und ihm zu rituellen Zwecken Blut abzapfte. Zwei Tage später sei das Rind wieder auf den St. Georgsplatz zurückgebrach^ worden. Da Weder die Staatsanwaltschaft noch der Untersuchungsrichter irgend etwas feststellen konnten, so wurde die Sache ad acta gelegt. Die Sache gelangte damals auch in der Presse zur Sprache und sogar das liberale Blatt „Viitorul“ veröffentlichte einen Artikel, in dem er von dem rituellen BluU märchen als von einer festgestellten Sache sprach und sich1 tni,t den diesbezüglich erhobenen Beschuldigungen identifizierte. Ein Bukarester Sudelblättchan „Liga antjsemita“ leitete in dieser Frage eine sehr heftige Campagne ein und Ernst Park strengte vom Advokaten Niculescu-Scartzan vertreten, beim Tribunal eine direkte Klage gegen Salomon Finkeistein an. Am 30. Oktober sollte diese Klage vor dem Tribunal zur Verhandlung gelangen, wurde aber zurückgewiesen, da bereits die Untersuchung

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