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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1911-11-01 · 11 (11.1911) · p. Seite 32

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
23 (1911)
Issue
11 (11.1911)
Date
1911-11-01
Page
Seite 32 (sequence 44)
Language
German
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32 düngen nicht sonderlich geplagt, sondern einfach die Gründe des Landesschulrates und des Bezirksschulrates zu seinen eigenen gemacht. Nur in einem Punkte konnte auch das Unterrichtsministerium sich über die bestehenden Gesetze nicht hinwegsetzen. Es hat zugegeben, daß die Anbringung des Kruzifixes nicht seitens der Schulleitung zu erfolgen hat. Ueber diese Schwierigkeit soll nun die Anordnung hinweghelfen, daß dem dortigen Pfarrer als Seelsorger die Anbringung zu überlassen sei. Die Anbringung durch den Pfarrer ist aber genau so ungesetzlich, wie es die Anbringung durch den Schulleiter gewesen wäre, weil außer dem1 Ortsschulrate in Gemeinschaft mit der Gemeinde als Schulhalterin niemand das Recht hat, über eine Frage der Schuleinrichtung zu bestimmen und zu verfügen. Gemeinde und Ortsschulrat Lomnitz werden daher gegen die Entscheidung des Unterrichtsministeriums, zu welcher diese Behörde volle zwei Jahre gebraucht hat, die Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof ergreifen. Allerdings hat diese Beschwerde keine aufschiebende Wirkung, und es wird daher die Gemeinde vorläufig neben dem christlichen Symbol wohl auch ein Symbol der jüdischen Religion im Schulzimmer anbringen. Ein k. k. Rechnungsrat als antisemitischer Hetzer. Wir haben unterm 18. d. M. folgende Strafanzeige an die Wiener Staatsanwaltschaft erstattet: Nach der beiliegenden Nr. 313 des „Fremdenblatt“ vom 13. November d. J. hat am 2. November in den Räumen des Kursalons im Wiener Stadtpark ein Begrüßungsabend des christlich-sozialen deutschen Schutzvereines „Ostmark“ stattgefunden, bei welchem der Rechnungsrat Karl Angermeyer u. a. ansführte: „Gegen eine Eroberungspolitik werden wir stets unseren Mann stellen, ebenso gegen jenes asiatische Blutsaugertu m, das Judenvolk.... aus Selbsterhaltungstrieb müssen wir das tun, weil sich der Jude erkühnt, seine asiatische Moral auf dem Gebiete der Religion, Sittlichkeit, Eigentum und Besitz uns einzuimpfen.“ Diese Rede begründet das Vergehen nach § 302 St.-G. und wir erstatten hiemit gegen Herrn Rechnungsrat Karl Angermeyer, Wien 5, Zeinlhofergasse 5, die Strafanzeige. Antisemitische Ausfälle eines galizischen Richters. Aus Sanok (Galizien) wird berichtet: In einer Gerichtsverhandlung, die hier am 26. Oktober stattfand, spielte sich der

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