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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1911-11-01 · 11 (11.1911) · p. Seite 25

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
23 (1911)
Issue
11 (11.1911)
Date
1911-11-01
Page
Seite 25 (sequence 37)
Language
German
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25 Die Stellung eines Rabbiners war damals keine so gute, als in jetziger Zeit etwa, trotzdem an ihn weit größere Ansprüche gestellt wurden. Der Unterricht in der Schule nahm den größten und besten Teil des Tages weg, es mußte da gründlich Bibel mit Kommentaren gelehrt werden, in den höheren Klassen Propheten, auch etwas Talmud. Wenn dann der Rabbiner todmüde und gründlich abgeärgert nach Hause kam und nach eingenommenem frugalen Mahle daranging, die Predigt oder den talmudischen Vortrag füir den nächsten Sabbat abzufassen oder sich für die Festrede zu den nahen Feiertagen oder einer Vermählungsfeier vorzubereiten, pochte es an die Türe seines Zimmerchens an, und die Köchin oder gar Hausfrau selbst einer frommen Familie trat ein, um eine rituelle Frage vorzulegen, deren Entscheidung, ihm nicht nur Nachdenken kostete, sondern öfter veranlaßte, in den betreffenden Büchern diesen Fall zu studieren. Doch lassen wir ihn selber dies erörtern. „Gerne ließ ich mir diese Störungen gefallen. Bewiesen sie mir doch, daß in meiner Gemeinde noch immer der Geist der strengsten Religiosität waltete, daß die in manchen andern Gemeinden Böhmens auftauchenden unreligiösen Neuerungen hier noch keinen Einlaß gefunden, so verlangend sie auch vor den Toren pochten. Solange dieser Zustand anhielt, wozu ich all mein Können aufgeboten, ertrug ich willig und gottergeben die Verfolgungen meines Feindes, trotzdem mich nur die angestrengteste Arbeit und größte Sparsamkeit das knappe Auskommen finden ließ. Unter diesen Umständen war es mir immer sehr erwünscht, wenn sich mir eine außergewöhnliche Einnahme darbot, so z. B. die Trauung eines Brautpaares, welches nicht zu meinen Gemeindemitgliedern gehörte. Damals bestand für die jüdischen Kultusgemeinden Oesterreichs noch nicht die Verpflichtung, einen Rabbiner anzustellen, und da gab es viele kleine, meist ärmere Gemeinden, welche sich den Luxus eines Rabbiners nicht gestatten konnten, oder solche, in deren Mitte ein mehr oder weniger befähigter Mann lebte, der die Stelle eines Rabbiners versehen konnte und dieselbe auch, wenn es seine materiellen Verhältnisse gestatteten, unentgeltlich versah, oder gegen eine minimale Vergütung, die in keinem Verhältnis zu den Opfern stand, welche die noch so dürftige Erhaltung eines eigenen Rabbiners einer solchen Gemeinde verursachte. Alles durfte er — nur keine rechtsgültige Trauung vollziehen, wozu nur ein geprüfter, von der Gemeinde richtig angestellter Rabbiner das Recht hatte. In der Gemeinde, woselbst kein solcher war, fiel dieses Recht dem jeweiligen Kreisrabbiner zu, zu dessen Sprengel besagte Gemeinde gehörte.

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