Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 23 (1911)
- Issue
- 11 (11.1911)
- Date
- 1911-11-01
- Page
- Seite 16 (sequence 28)
- Language
- German
- Belongs to
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16 § 8. Revision. Alljährlich findet eine Revision der Bücher und der Kasse durch drei von der Vereinsversammlung auf ein Jahr bestellte Revisoren statt. § 9. Schiedsgericht. Streitigkeiten aus dem'Vereinverhältnisse werden von einem Schiedsgerichte (geschlichtet, welches aus fünf Mitgliedern besteht und alle 3 Jahre von der Vereinsversammlung gewählt wird. Das Schiedsgericht konstituiert sich ad hoc durch Wahl eines Vorsitzenden und eines Protokollführers und entscheidet mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit dirimiert der Vorsitzende. Die Entscheidungen des Schiedsgerichtes sind endgütig. § 10. Statutenänderung. Anträge auf Statutenänderung können vom Ausschuß und von jedem ordentlichen Mitgliede gestellt werden. Die Aenderung ist beschlossen, wenn drei Vierteile der in der Vereins- Versammlung vertretenen Stimmen ihr zustimmen. Der Beschluß des Austrittes aus der Zentralstelle kann jedoch nur in einer außerordentlichen Vereinsversammlung, in welcher mindestens drei Vierteile der stimmberechtigten Mitglieder anwe-s send sind, und nur mit Dreiviertel-Mehrheit der vertretenen; Stimmen gefaßt werden. § u. Auflösung. Der Beschluß der Auflösung des Vereines kann nur auij Antrag des Ausschusses oder von......ordentlichen Mitgliei dem ine iner außerordentlichen Vereinsversammlung gefaßt wer-, den. Zur Giltigkeit des Beschlusses ist die Anwesenheit von drei Vierteln aller stimmberechtigten Mitglieder und die Dreiviertel-Mehrheit der vertretenen Stimmen erforderlich. Im Falle der Auflösung fällt das vorhandene Vereins vermögen jener jüdischen Kultusgemeinde, in welcher die Kreis-Armen kasse ihren Sitz hat, zu. Der Vorstand dieser Kultusgemeinde verteilt das vorhandene Vermögen an die beitragenden Kultusgemeinden nach Maßgabe der von diesen Kultusgemeinden geleisteten Jahresbeiträge.