Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 23 (1911)
- Issue
- 11 (11.1911)
- Date
- 1911-11-01
- Page
- Seite 15 (sequence 27)
- Language
- German
- Belongs to
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15 sässig sein müssen. Beim Ausscheiden eines Ausschußmitgliedes innerhalb der Wahlperiode findet Kooptation statt. Der Ausschuß führt die Vereinsgeschäfte, stellt die Beamten an und ernennt aus seiner Mitte den Relegierten und dessen Stellvertreter zur alljährlichen Generalversammlung der „Zentrallstelle". Er wählt aus seiner Mitte einen Obmann, einen) Schriftführer, einen Kassier und je einen Stellvertreter. Ausfertigungen und Bekanntmachungen werden vom Obmann nud Geschäftsführer, oder deren Stellvertreter gezeichnet. Der ilusschuß ist bei Anwesenheit von (.....beschlußfähig. Er faßt seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende. In dringenden Fällen kann der Obmann oder dessen Stellvertreter Ausschußbeschlüsse durch schriftliche Umfrage bei den Ausschußmitglieder herbeiführen, wobei gleichfalls einfache Mehrheit entscheidet. § 6. Vereinsversammlung, Alljährlich im ersten Kalenderquartal findet eine Vereins - Versammlung statt, zu welcher die ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder mindestens 14 Tage vorher schriftlich einzuladen sind. Auf Antrag des Ausschusses kann und auf Antrag von 10 ordentlichen Mitgliedern muß binnen einem Vierteljahr eine außerordentliche Vereinsversammlung einberufen werden. Die Vereinsversammlung nimmt den Jahresbericht des Ausschusses, den Kassabericht und den Revisionsbericht, entgegen, erteilt das Absolutorium, wählt die Ausschußmitglieder, die Schiedsrichter und die Revisoren, entscheidet über Anträge auf Statutenänderung und über Anträge von Mitgliedern, die spätestens 8 Tage vorher schriftlich anzumelden sind. § 7. Stimmrecht. Jedes ordentliche Mitglied führt in der Vereinsversammlung durch einen legitimierten Delegierten, dem ein Stellvertreter beigegeben werden kann, für jede angefangenen 100 Kronen Jahresbeitrag 'zur Kreiskasse eine Stimme, jedoch nicht mehr als 10 Stimmen. Die außerordentlichen Mitglieder haben nur beratende Stimme.