Mannheim
Compact Memory

Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1911-11-01 · 11 (11.1911) · p. Seite 5

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
23 (1911)
Issue
11 (11.1911)
Date
1911-11-01
Page
Seite 5 (sequence 17)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/9756662-9604407-9604408--2268-9604421
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

d) für Niederösterreich: Wien; ej für Steiermark, Kärnten und Krain: Graz; f) für Oberösterreich: Linz a. d. D.; g) für Salzburg: Salzburg; h) für Tirol und Vorarlberg: Innsbruck; i) für Küstenland: Triest; k) in einem späteren Zeitpunkte für G a 1 i z i e n : Krakau, Lemberg, Stanislau; 1) für Bukowina: Czernowitz. Wir halten es für überflüssig, hier nochmals in die auf der Delegiertenversammlung entwickelten Grundsätze, welche für die Regelung des Wanderbettels in Oesterreich maßgebend sein sollen, näher einzugehen. Sie wissen, daß jede Kultusgemeinde die bisher für die Unterstützung der Wanderbettler aufgewendeten Beträge, mindestens aber 2 Prozent ihres Gesamtbudgets derart verwenden solle, daß die vier Fünftel dieser Summe an die zuständige Kreisarmenkasse abgeführt und ein Fünfte] für außerordentliche und dringende Fälle zurückbehalten werden sollen; daß ferner die Kreisarmenkassen von den ihnen zugeführten vier Fünfteln den vierten Teil an die Zentralstelle zur Deckung der Bureaukosten und zur Unterstützung lesitungsschwacher Armenkassen abzuliefern haben. Durch Vermittlung der Zentralstelle soll ein unausgesetzter Austausch von Meldekarten zwischen den Kreisarmenkassen organisiert und die arbeitsfähigen Bettler von den arbeitsunfähigen gesichtet, die ersteren in zu errichtende Arbeitsstätten oder durch Arbeitsnachweis in ihrem ursprünglichen Gewerbe untergebracht, die arbeitsunfähigen lediglich am Sitze der Kreisarmenkasse unterstüzt und auf dem kürzesten Wege in ihre Heimat befördert werden, wo sie als Ortsarme zu behandeln wären. Das Vorbild dieser Organisation bietet die „Deutsche Zentralstelle für jüdische Wanderarmenfürsorge", welche seit 1. Oktober 1910 in Aktion getreten ist und bereits über eine große Anzahl praktischer Erfahrungen verfügt. Die „Deutsche Zentralstelle" umfaßt gegenwärtig bereits ganz Norddeutschland mit Ausnahme Ober-Schlesiens, wo die Orthodoxie noch gewisse Bedenken gegen den Anschluß hat, und in Süddeutschland ist der Anschluß in Vorbereitung. Es war ein gesunder Gedanke unserer deutschen Glaubensbrüder, daß sie ohne Rücksicht auf die noch widerstrebenden Elemente die praktische Arbeit begonnen hat, denn das Beispiel dieser praktischen Arbeit und ihre günstigen Resultate zieht offensichtlich die Widerstrebenden allmählich nach. Es liegt uns zunächst erst ein Bericht der „Deutschen Zentralstelle" vom 1. Oktober 1910 bis 1. Juni 1911 vor. Diesem Berichte entnehmen wir, daß auf der ganzen Route Köln—Berlin—Posen der Apparat bereits lückenlos und klag-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.