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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1911-11-01 · 11 (11.1911) · p. Seite 4

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
23 (1911)
Issue
11 (11.1911)
Date
1911-11-01
Page
Seite 4 (sequence 16)
Language
German
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4 Gesamtorganisation zur Regelung des jüdischen Wanderbettels. Am 28. Oktober fand in den Bureauräumen der „Oesterreichisch-Israelitischen Union" in Wien eine Sitzung des Exekutiv-Komitees statt, welches von der im März d. J. abgehaltenen Delegiertenversammlung der österr. Kultusgemeinden mit der Durchführung der Gesamtorganisation zur Regelung des jüdischen Wanderbettels betraut worden war. An der Sitzung nahmen teil: Präsident Dr. Samuely, Vizepräsident Dr. Ornstein und Sekretär Fleischer von der „Oesterr.- Israel. Union", welcher diese bedeutsame Reform angeregt hat; ferner die Herren kais. Rat Dr. Krüger von der Wiener Zentralstelle für Armenpflege, Sekretär Dr. Kaminka für die „Israelitische Allianz", Wilhelm Pappenheim für die Armenanstalt der Wiener Kultusgemeinde, Dr. Schanzer aus Pilsen, Doktor Hahn aus Teplitz, Dr. Hermann aus Brünn, Max Mayer aus Graz, T a u s s i g aus Linz, H e i 1 p e r n aus Bielitz; Herr Dr. Tri ein aus Pardubitz hatte sein Fernbleiben entschuldigt. Vorsitzender Präsident Dr. J. Samuely begrüßt die Erschienenen mit herzlichen WTorten und betont, daß es die Aufgabe der erschienenen Herren sein werde, Vorschläge zur Durchführung der in der Delegiertenversammlung gefaßten Beschlüsse zu erstatten und schlüssig zu werden. Hierauf erstattet Sekretär Fleischer folgendes Referat: „Geehrte Herren! Der am 25. und 26. März d. J. abgehaltene Delegiertentag hat einstimmig eine Gesamtorganisation zur Regelung des jüdischen Wanderbettels in Oesterreich beschlossen und mit der Gründung und Durchführung der Organisation das für heute einberufene Exekutivkomitee beauftragt. Die unerwartete Auflösung des Parlamentes und die unmittelbar darauf einsetzende Wahlbewegung hat die Einberufung des Komitees noch im Laufe des Frühjahres und des Frühsommers unmöglich gemacht. Wir erlauben uns nun, Ihnen als Grundlage der Organisation zwei Statutenentwürfe vorzulegen. Der eine Entwurf stellt die Verfassung der zu schaffenden Zentralstelle, der andere die Verfassung der zu errichtenden Kreisarmenkassen dar. Aus dem Protokolle der Delegiertenversammlung wissen Sie,, daß als Sitz solcher Kreis-Armenkassen (allerdings nicht endgültig) in Aussicht genommen sind: a) Für Böhmen: Prag, Budweis, Pilsen, Aussig, Reichenberg und Pardubitz; b; für Mähren: Brünn, Prerau und Mährisch-Ostrau; c) für Schlesien: Troppau;

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