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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1910-12-01 · 12 (12.1910) · p. Seite 32

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
22 (1910)
Issue
12 (12.1910)
Date
1910-12-01
Page
Seite 32 (sequence 37)
Language
German
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32 digung des betreffenden Schulleiterpostens bereits bestanden haben, keineswegs aber zulassen wollte, daß für dessen Besetzung durch Zuwarten erst neue Verhältnisse geschaffen werden. Wenn, heißt es am Schlüsse des Erkenntnisses, die angefochtene Entscheidung für die Fage, welchem Glaubensbekenntnisse der zu bestellende Schulleiter angehören muß, nicht die im Jahre 1906 bestandenen Verhältnisse, sondern jene Verhältnisse als maßgebend erachtete, die sich nach Ablauf von fünf Jahren seit Aenderung der Schulsprengeleinteilung ergeben werden, so hat diese Entscheidung im Gesetze keine Stütze, weshalb sie aufgehoben werden mußte. Konfiszierte Hetzblätter. Das Ereisals Preßgericht in Leitmeritz hat auf Antrag ■der Staatsanwaltschaft erkannt: Der Inhalt des in der Nummer 88, Seite 6, der in Leitmeritz erscheinenden periodischen Druckschrift ,,Elbepost" vom 9. November 1917 veröffentlichten Artikels mit der Aufschrift „Das hiesige Judenblatt" begründet in der Stelle „die christliche Bevölkerung" bis „bei Christen" den Tatbestand des im § 302 St.-G. bezeichneten Vergehens gegen die öffentliche Ruhe und Ordnung. Die durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft in Leitmeritz am 9. November 1910, Z. 46.875, vollzogene Beschlagnahme dieser Nummer wird nach § 489 St.-P.-O. bestätigt und das Verbot der Weiterverbreitung dieser Druckschrift ausgesprochen. Das Landesgericht Wien als Preßgericht hat mit Erkenntnis vom 9. Dezember 1910, auf Antrag der k. k. Staatsanwaltschaft erkannt, daß der Inhalt des in der Nummer 49 der periodischen Druckschrift: „Bote für den Städtewahlkreis Klosterneuburg und Korneuburg. Tullner Bezirksbote", VI. Jahrgang, vom 3. Dezember 1910, auf Seite 1 enthaltenen Artikels: „Die Judenfrage" in seiner Gänze das Vergehen nach § 302, StG. begründe und das Verbot der Weiterverbreitung dieser Druckschrift ausgesprochen. Die übliche Weihnachtshetze. Am 17. Dezember haben wir an das Justizministerium folgende Eingabe gerichtet: Wir beehren uns, in der Beilage die Nr, 99 der „WieneriNeustädter-Zeitung", vom Samstag, den 10. d. M., vorzulegen, welche in dem Artikel „Die christliche Geschäftswelt und der Weihnachtsmarkt", die fett gedruckte Aufforderung „Kauft nicht bei Juden", und im weiteren Texte Aufreizungen gegen die jü-

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