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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1910-12-01 · 12 (12.1910) · p. Seite 27

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
22 (1910)
Issue
12 (12.1910)
Date
1910-12-01
Page
Seite 27 (sequence 32)
Language
German
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27 größtenteils, als Bettlervolk lebt, so ist es klar, daß die auf Galizien Bezug habenden Ziffern für das Gesamtbild der jüdischen Kriminalität in Oesterreich ausschlaggebend sind. Die auf dem Rassenstandpunkt stehenden Statistiker begeben (sich nun auf den „psychologischen Weg", um ihre Anschauung zu erhärten. So soll die Art der Verantwortung der Juden ein Merkmal bilden. Ich glaube vor allem, daß diese als typisch bezeichnete Verantwortung der Juden sich vollkommen mit der Verantwortung decken dürfte, welche bei den Deliktsgruppen usuell ist, in welche die Juden strukturgemäß fallen. Die Praxis dürfte erhärten, daß alle Betrüger die Betrugsabsicht leugnen werden, während die Diebe aller Konfessionen naturgemäß um. die Verdachtsgründe herumzukommen bestrebt sind. Ein vermögensloser Wildschütz dürfte kaum in die Lage kommen, Krida anzusagen und sich nach der Art eines Kridatars zu verantworten. De Roos' Hinweis, daß „die äußeren Verhältnisse das Produkt der Veranlagung sein können", daß „die Zuwendung der Juden zum Handel teilweise Folgen der besonderen geistigen Veranlagung des jüdischen Volkes sein können", wird durch die Geschichte entkräftet. Waren doch die Juden vor der Diaspora ein ausschließlich ackerbautreibendes Volk, in der Diaspora konnten sie, vom Grundbesitz und zunftmäßigen Gewerben ausgeschlossen, sich keinem anderen Erwerbszweige als dem Handel zuwenden, so daß die Behauptung, daß die — gewiß von den Juden nicht geschaffenen — äußeren Verhältnisse „Produkte der Veranlagung sein können", hinfällig erscheint. Treffend bemerkt De Roos, daß „es nicht so schwierig ist, auf die Wirksamkeit verschiedener äußerer Faktoren hinzuweisen, ohne jhren Anteil bei Zustandekommen von Verbrechen genau festzustellen". Ich glaube, daß solche Hinweise dann zwecklos jsind, und man sie lieber unterlassen sollte. Jch habe an anderer Stelle*) darauf hingewiesen, daß die Rassenf rage nur dann erschöpfend beantwortet worden könnte, wenn man eine größere Anzahl von Säuglingen verschiedener Extraktion transplantieren und .später an beiden Gruppen psychische Rasseneigenschaften konstatieren würde, welche den veränderten Einflüssen des Milieus standhielten. Nur dann könnte von Rassenmerkmalen gesprochen werden. Es dürfte sich aber erweisen, daß diese transplantierten Säuglinge die Eigenschaften des neuen Milieus voll annehmen werden. Gerade die erwähnte „Art der Verantwortung" würde dafür sprechen, daß sie ein Produkt der sozialen Struktur und nicht der Rasse ist. Es erscheint mir nicht ganz logisch, wenn Bekämpfer der modernen Strafrechtsschule, vor allem Lombroso's, sich auf an- *) Zeitschrift für Demografie und Statistik der Juden (V. Jahrg., Flefl Nr. 5).

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