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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1910-12-01 · 12 (12.1910) · p. Seite 26

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
22 (1910)
Issue
12 (12.1910)
Date
1910-12-01
Page
Seite 26 (sequence 31)
Language
German
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26 heit an der Umgebung entnommenen Eindrücke zurückzuführen ist, außerordentlich schwierig ist", nimmt die entgegengesetzten Anschauungen von Högel und Liszt zum Ausgangspunkt seiner Betrachtungen. Liszt sieht in der jüdischen Kriminalität das Produkt der „sozialen Verhältnisse" des jüdischen Volkes, während Högel die jüdische Kriminalität als Rassenkriminalität, als Stammeseigenschaft auffaßt. De Roos folgert nun, daß „von Liszt Recht hat, daß aber auch Högel Recht hat, daß die jüdische Kriminalität daher das Produkt des Zusammenwirkens der in der inneren Veranlagung und in den äußeren Verhältnissen der Juden liegenden Faktoren ist". Maßgebend ist nun, ob die von Högel „unter allen Verhält-* nissen" identisch bezeichnete Kriminalität der Juden aus den von Liszt angeführten „sozialen Verhältnissen" erklärt, beziehungsweise dargetan werden kann, daß die sozialen Verhältnisse der Juden, soweit es sich um statistisch in Betracht kommende große Ziffern handelt, „unter allen Verhältnissen" gleichartig sind. Dies ist meines Erachtens auch in den vorgeschrittenen Kulturländern der Fall. Die zwei großen Gruppen, in welche die Bevölkerung aller Kulturländer (auch Rußlands) zerfallen, sind die agrarische und industrielle Gruppe. Die erste scheidet, von nicht in Betracht kommenden Verhältnissen abgesehen, bei den Juden vollkommen aus. Auf die Begründung braucht hier nicht hingewiesen zu werden, durften doch die Juden, selbst in den europäischen Kulturländern, stellenweise bis in die zweite Hälfte des XIX. Jahrhunderts überhaupt keinen Grund und Boden besitzen (in dem das Hauptreservoir bildenden Rußland ist es heute noch größtenteils der Fall), so daß die eine Hälfte, die ackerbauende Gruppe, welche, im Gegensatz zu allen anderen Berufszweigen, sich nur aus sich selbst ergänzt, vollkommen wegfällt. Es bleibt also nur die andere Hälfte, die industrielle Gruppe, zum Vergleich übrig. Aber auch Ijei dieser Hälfte müssen erhebliche Einschränkungen vorgenommen werden, da der weite Sammelbegriff „industriell" keineswegs paßt. Auch hier genügt der Hinweis, daß selbst in den vorgeschrittenen Kulturländern — gleichfalls bis in die Hälfte des XIX. Jahrhunderts — keine Zunft die Juden aufnahm, daß sie, mit verschwindenden Ausnahmen, weder Gesellen noch Meister werden konnten. Daß innerhalb einer oder zweier Generationen eine dem christlichen Handwerkerstande gleiche Gruppierung sich bei den Juden nicht vollziehen konnte, ist klar. Es bleibt also vorwiegend von der industriellen Hälfte die handeltreibende und gewisse, sogenannte „freie Berufe", ebenfalls mit erheblichen, historisch bedingten Einschränkungen zur Erfassung eines vereinzelten Landes übrig. Betrachtet man aber die allgemeinen Kulturverhältnisse, z. B. in Oesterreich, dessen jüdische Bevölkerung zu zwei Drittel, in Galizien

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