Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 22 (1910)
- Issue
- 12 (12.1910)
- Date
- 1910-12-01
- Page
- Seite 12 (sequence 17)
- Language
- German
- Belongs to
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12 verringerten Maßgeblichkeit jeder Religion für das staatliche und soziale Leben, bei guten materiellen Verhältnissen der animalischen Auflösung, bei ökonomisch ungünstigen Verhältnissen der physischen Degeneration und Depraoation verfallen. Mit den gleichen Worten, wie in meinem Buche, möchte ich auch hier wieder die die Mischehe beherrschenden Gesetze folgenderart formulieren: „Völkerstämme, die untereinander wohnen, vermischen sich stets, wenn die Ehe nicht durch das Gesetz oder durch die Religion verboten ist. Die Juden wohnen regional vermischt mit den anderen Völkern. Das zivile Gesetz gestattet heute die Mischehe, und die Religion fängt an, ihre Maßgeblichkeit zu verlieren. Die Sexualität und die materiellen Interessen sind mächtiger als jede konfessionelle Schranke, namentlich, wenn an diese selbst nur mehr eine bloße Erinnerung besteht." Die früher reproduzierten statistischen Erfahrungen stimmen mit diesem Syllogismus überein. Die Juden können, wenn die Hindernisse sich aus dem Weg räumen, sehr leicht in der ungeheuren Menschenflut Europas verschwinden. Mischehen aus dem Judentum hinaus haben erwiesenermaßen stets stattgefunden, sobald die Vorbedingungen dazu sich erleichterten. Nie waren aber die Vorbedingungen für die Dissoziation des Judentums so mächtig wie jetzt. Es besteht also für eine vielleicht nicht zu ferne Zukunft, namentlich wenn die *im Interesse der Besserung ihres "Loses erforderlichen starken Dissozierungen'der Tucfehheit stattfinden, die Möglichkeit einer Auflösung. Haben wir nun ein Recht, uns solchen geschichtlichen Prozessen, die ja wahrscheinlich auch das Ende von tausendfacher Not bedeuten würden, entgegenzustellen? — Die Beantwortung einer solchen Frage kann und darf nicht mehr subjektiv erfolgen, sondern sie muß erfolgen sozusagen sub specie aeternitas. Ist einem höheren Gesetze gedient, wenn man diesem Prozesse seinen Lauf läßt, oder wenn man ihn aufhält, sich ihm entgegenstellt? Das sind Aufgaben, deren Lösung der Wissenschaft, der Soziologie zukommt. Und da es sich um Weiterbestand oder Auflösung einer R a, s s e handelt, so ist die Wertigkeit dieser Rasse, oder die Wertigkeit von Rassenkonstanz überhaupt das Entscheidende. IL Es scheint, daß die Behandlung dieser Frage, der jüdischen Rassenfrage, den Punkt darstellt, von welchem aus für alle Seiten der Judenfrage, auch wenn man dieselbe im allerwei-