Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 21 (1909)
- Issue
- 1 (1.1909)
- Date
- 1909-01-01
- Page
- Seite 36 (sequence 41)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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36 beschäftigte kürzlich eine umfangreiche Anklage. Die Anklage richtete sich gegen den im zweiten Jahre dienenden Hilfshoboisten Dublowski von der ersten Kompagnie des 37. Infanterieregiments in Krotoschin, der angeschuldigt wurde, gegen die Unteroffiziere seiner Kompagnie in drei Fällen beleidigende Auesserungen getan und einen Kameraden zum Ungehorsam angestiftet zu haben. Der Angeklagte bestreitet die ihm zur Last gelegten Straftaten und bezeichnet sich als das Opfer einer systematischen Hetze der übrigen Mitglieder des Musikkorps im 37. Infanterieregiment. Die allgemeine Misstimmung .gegen ihn habe nur darin seinen Grund, weil er Jude sei, in bezug auf seine beruflichen Leistungen stehe er den übrigen Kameraden von gleicher Dienstdauer keineswegs nach. Gleich nach seiner Einstellung habe sein Martyrium begonnen. Einmal sei er auf Befehl des Kompagniefeldwebels gänzlich entkleidet worden. Er sei durchaus sauber gekleidet und gereinigt gewesen, nach dem anstrengenden Marsche bei grosser Hitze war er nur durchschwitzt. Bei geselligen Zusammenkünften habe man seine Herkunft verhöhnt. Oft wurde die ihm gehörige Trompete mit Sand gefüllt. Besonders hart sei er von den Sergeanten Moreinek und Osten behandelt worden. Der erste habe ihm eines Nachts, als er betrunken nach Hause gekommen und dem Befehle, Licht zu machen, nicht gleich nachgekommen war, eine grosse Kanne Wasser ins Bett gegossen und ihn gezwungen, in dem vollständig durchnässten Bett die ganze Nacht zu verbleiben. Sergeant Moreinek habe mehrfach Betten, in denen er oder andere Hilfshoboisten schliefen, zu schmutzigen Zwecken benutzt und nicht geduldet, dass die Leute die so verunreinigten Betten verliessen. Der Sergeant Osten habe ihm während des letzten Manövers einen Schlag auf den Kopf versetzt, so dass er auf einige Minuten das Bewusstsein verloren habe. Die Beleidigungen, deren sich Dublowski schuldig gemacht haben soll, wurden darin gefunden, dass er von den Misshandlungen durch den Sergeanten Osten seiner Mutter Mitteilung gemacht hatte, die wiederum dem Kompagniechef davon Anzeige machte. Da Sergeant Osten die Misshandlung im Laufe der Voruntersuchung entschieden bestritt, so erblickte die Anklage in der Mitteilung des Angeklagten die Verbreitung einer unwahren Behauptung und eine Beleidigung des Sergeanten Osten. In der Verhandlung, zu der 32 Zeugen geladen waren, erklärte Sergeant Osten nach eindringlicher Verwarnung vor dem Meineide auf die Frage des Verhandlungsleiters, ob er den Angeklagten geschlagen, dass er die Beantwortung dieser Frage ablehne. Das Gericht verurteilte Dublowski trotzdem zu vierzehn Tagen Mittelarrest.