Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 21 (1909)
- Issue
- 1 (1.1909)
- Date
- 1909-01-01
- Page
- Seite 35 (sequence 40)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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35 Präsidenten wird ein Teilbetrag von 150,000.000 Kronen königlich ungarische steuerfreie 41/2°/o Staatskassenscheine zur Subskription aufgelegt. Die Subskription findet am Dienstag den 26. Janner 1909 während der bei jeder Stelle üblichen Geschäftsstunden statt : in Budapest: bei der königlich ungarischen Staats-Zentral-Kassa, bei der Ungarischen Allgemeinen Kreditbank; in den Ländern der ungarischen Krone : bei sämtlichen, mit der Einlösung der Koupons der 4% ung. Kronenrenten-Anleihe betrauten Staatskassen; in Wien bei S. M. v Rothschild, bei der k. k. priv. Oesterreichischen Kredit-Anstalt für Handel und Gewerbe, bei der k. k. privilegierten allgemeinen österreichischen Boden-Kreditanstalt. Für die Subskription gelten folgende Bedingungen: 1. Der Subskriptionspreis ist auf 9H1/2°/0 zuzüglich der Stückzinsen zu 4V2% vom 31. Dezember 1908 bis zum Tage der Abnahme gerechnet, festgesetzt. 2 Die Subskription erfolgt mittelst des für dieselbe bestimmten Anmeldungsformulares, welches bei den vorgenannten Stellen kostenfrei erhältlich ist. 3. Bei der Subskription ist eine Kaution von 10°/0 des gezeichneten Betrages zu hinterlegen, und zwar entweder in barem oder in solchen nach dem Tageskurse zu veranschlagenden Effekten, welche die betreffende Subskriptionsstelle als zulässig erachtet. 4. Die Zuteilung wird sobald als möglich nach Schluss der Subskription unter Benachrichtigung der Zeichner erfolgen. Jeder Subsiriptionsstelle ist die Befugnis vorbehalten, nach ihrem Ermessen die Höhe des Betrages jeder einzelnen Zuteilung zu bestimmen. Im Falle die Zuteilung weniger als die Anmeldung beträgt, wird die überscbiessende Kaution unverzüglich zurückgegeben 5. Die zugeteilten Staatskassenscheine sind durch die Zeichner vom 30. Jänner bis längstens 31. März d. J. abzunehmen. Es wird den Zeichnern freigestellt, die ihnen zugeteilten Staatskassenscheine innerhalb dieser Frist auch in Teilbeträgen von nicht unter 5000 Kronen zu beziehen. Nach vollständiger Abnahme wird die hinterlegte Kaution verrechnet, beziehungsweise zurückgegeben. 6. Anmeldungen auf bestimmte Abschnitte können nur insoweit berücksichtigt werden, als dies nach Ermessen der Zeichnun^sstellen zulässig erscheint. 7. Die Abnahme hat bei derselben Stelle zu geschehen, bei welcher gezeichnet wurde. Budapest und Wien, im Jänner 1909. — S. M. v. Rothschild. — K. k. priv. Oesterreichische Kreditanstalt für Handel und Geweibe. — Ungarische Allgemeine Kreditbank. — K, k. privilegierte allgemeine österreichische Boden-Kreditanstalt. GzernowitZ. (Einweihung des Jüdischen Hauses.) Am 28, Dezember 1908 fand hier die Schlusssteinlegung des Jüdischen Hauses statt, das als geistiger Sammelpunkt der ganzen jüdischen Gemeinde gedacht ist. Das Haus verdankt sein Entstehen der eifrigen Tätigkeit des Kultuspräsidenten, Reichsratsabgeordneten Dr. Straucher. Die Feier fand im Prachtsaale des neuen Hauses statt. Unter den zahlreichen Teilnehmern bemerkte man die Gemeiudevertreter, sowie Vertieter auswärtiger Gemeinden; auch der Reichsratsabgeordnete Dr. 11 ahler war anwesend. Nach dem Vortrage eines Festchorals ergriff Oberrabbiner Dr. Rosenfeld das Wort, um in einer gehaltvollen Rede die Bedeutung des Hauses als jüdische Kulturstätte und als Wahrzeichen des Friedens und der Einigkeit zu würdigen. In gleicher Weise sprach Herr Rabbiner Weiss, der mit Segenswünschen für das Gedeihen des Hauses schloss. Dieser Einweihungsrede folgte ein Vortrag des jüdischen Gesaugvereines. Hierauf entboten die Vertreter der akademischen Verbindungen „Emunah", „Hasmonea". „Hebronia" und „Zephira" den Schöpfern des Hauses, den Repräsentanten der Gemeinde, den Dank der jüdischen Jugend. Dr. Straucher hielt die Festrede, in der er die Bedeutung des neuen Hauses für die Gemeinde würdigte und darauf hinwies, dass Czernowitz die erste Grossgemeinde sei, die ihr eigenes „Jüdisches Haus" habe. Die Schlussteinlegung endete mit lebhafter Ovation für Dr. S t r a u c h e r. Berlin. (Das Martyrium eines jüdischen Hoboiste n.) Ueber einen sonderbaren Fall von Soldatenmiss - handlung berichtet das „B- T.": Das Posener Kriegsgericht