Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 21 (1909)
- Issue
- 1 (1.1909)
- Date
- 1909-01-01
- Page
- Seite 11 (sequence 16)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/9756662-9604303-9604304--2168-9604317- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
11 tan. In den meisten Fällen waren Anzeigen an die Staatsanwaltschaft nutzlos. Die konstante Praxis der Staatsanwaltschaften war, dass sie das Verfahren bald einstellten und es nicht einmal der Mühe wert fanden, wozu sie allerdings nicht gesetzlich verpflichtet sind, diese Einstellungen zu begründen. Beschwerden an die höheren Organe, und insbesondere an die Zentralorgane waren in vielen Fällen von Erfolg begleitet. Ich möchte noch kurz einen Punkt, der Wiener Verhältnisse betrifft, anführen, die Tatsache nämlich, dass bei Verleihung von Konzessionen von der Gemeinde Wien den Juden Schwierigkeiten gemacht werden. Eine weitere Feindseligkeit gegen cfie Juden zojgt sich bei Aussciireiburi2 otfeullicher Stellen. Da werden häufig die Staatsgrundgesetze vollkommen bei Seite gelassen. In Innsbruck ist z. B. in einem amtlichen Blatte eine Stelle ausgeschrieben worden in der es ausdrücklich hiess, der Bewerber müsse arischer Abstammung sein. Die „Union" hat sich in dieser Angelegenheit mit einer Beschwerde an die Innsbrucker Statthalterei gewendet, welche auch entschied, dass diese Ausschreibung ungesetzlich sei. Aber zwei Tage vorher hatte die Statthalterei Innsbruck selbst ein derartiges Versehen begangen, indem sie in einer Stellenausschreibung in ihrem Amtsblatte verlangte, dass der Bewerber christlicher Konfession sei. Aus allen diesen Umständen geht hervor, dass der Boykott gegen die Juden eine Bewegung sei, welche von den Behörden geduldet wird. Ich möchte noch ein Beispie] zu dem gewerblichen Boykott erwähnen, nämlich das sogenannte Ausnahmsgasthaus in Leoben. Da war nämlich ein Wirt in Leoben, namens Mayer Weiss, dem eine Schankkonzession verliehen wurde, unter der Bedingung, dass er nur an Juden Speisen und Getränke verabfolge. Diese österreichische Erscheinung steht auf der ganzen Welt beispielslos da. Der Wirt beschwerte sich beim Bezirkshauptmann, und dieser scheint ein liebenswürdiger Mann gewesen zu sein. Er klopfte dem Manne herablassend aui die Schulter und sagte: „Es ist schon gut, machen Sie sich keine Sorgen, es wird Ihnen nichts geschehen." Der Wirt gab sich damit zufrieden. Bald darauf kam aber ein anderer Bezirkshauptmann, der die Situation mit ganz anderen Augen ansah, und so oft der Wirt durch irgend ein Versehen zufällig auch einem Nichtjuden irgend etwas verabreichte, wurde gegen ihn mit schweren Strafen vorgegangen. Als er dagegen an die Statthalterei nach Graz rekurrierte, wurden diese Strafen pünktlich bestätigt. Sieben Jahre lang dauerte dieser unerträgliche Zustand, bis ihm endlich die „Union" durch ihr energisches Eingreifen ein Ende machte. Meine verehrten Herren, mit diesem Beispiele will ich schließen. Aber zum Schlüsse möchte ich mir noch erlauben, kurz