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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1909-01-01 · 1 (1.1909) · p. Seite 8

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
21 (1909)
Issue
1 (1.1909)
Date
1909-01-01
Page
Seite 8 (sequence 13)
Language
German
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8 wäre der Boykott nach der verschiedenen Art seiner Erscheinungsformen im täglichen Leben folgendermassen einzuteilen. Wir kennen einen staatsrechtlichen Boykott, wo es sich um die Ausübung öffentlicher Rechte handelt, wir kennen einen sozialen Boykott, schliesslich einen Boykott in w i r t s c h a f tlicher und gewerblicher Beziehung. Was nun die erste Gruppe betrifft, nämlich den öffentlich-rechtlichen Boykott, so möchte ich nur einzelnes hervorheben, z. B. die Anwendung des Heimatsgesetzes, speziell in Wien. Sie kennen die Schwierigkeiten, welche der Erlangung des Heimatsrechtes in Wien entgegenstehen. Ausserdem ist noch eine hohe Taxe von 600 Kronen eingeführt worden, welche von den Juden immer gezahlt werden muss, während Nichtjuden meistenteils ein Nachlass gewährt wird. Aber die Juden werden auch boykottiert, wenn sie sich an die Behörden wenden und von ihnen die Anwendung der Gesetze verlangen. Ganz besonders gilt dies von Galizien. In Galizien werden jüdischen Eltern ihre Kinder gestohlen und in Klöster entführt, und wir wissen, dass die Behörden den Eltern ihre Assistenz meistenteils verweigern, und es ist immer nötig, dass von der „Union" in Wien ein Nachdruck auf die Zentralbehörde ausgeübt wird. Zu dieser öffentlich-rechtlichen Gruppe gehört auch die absichtliche Verletzung des Reichsvolksschulgesetzes; dieses kennt keine konfessionelle Schule. Seine Tendenz geht durchaus nicht dahin, dass die Kinder in den Schulen nach Konfessionen geteilt werden. Die Art aber, wie dieses Gesetz heute in Wien gehandhabt wird, bedeutet nichts anderes, als eine Vorbereitung der konfessionellen. Schule. Ich erinnere Sie auch an die Affäre mit der Oberlehrerstelle in der Werderthorgasse. Das Gesetz bestimmt, dass in Volksschulen der Oberlehrer derjenigen Konfession angehören muss, zu welcher die Mehrzahl, der Schüler sich bekennt. Nun war die Majorität der Schüler in der Werderthorgasse jüdisch, trotzdem wurde die Stelle nicht mit einem Juden besetzt, sondern blieb lange unbesetzt, und als man dann endlich eine Besetzung vornahm, war mittlerweile die Majorität der Schüler durch künstliche Umtriebe und diverse Aenderungen christlich geworden. Als letzten Punkt in dieser Gruppe möchte ich noch die Debatte im Parlament über die Resolution Schmidt anführen. Was der Antrag Schmidt bedeutet ,das wissen Sie alle. Er hat bedeutet, was in Russland heute üblich ist, auch bei uns anzuwenden, nämlich die Zahl der jüdischen Schüler in den öffentlichen Mittelschulen zu beschränken. Wie Sie wissen, ist diese Resolution mit 205 gegen 162 Stimmen abgelehnt worden, aber wir wissen, dass wir alle seither uns eines unangenehmen Eindruckes nicht erwehren können. Denn gerade die Vertreter derjenigen Nation, welche sich in Oesterreich stets als die erste

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