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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1909-01-01 · 1 (1.1909) · p. Seite 3

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
21 (1909)
Issue
1 (1.1909)
Date
1909-01-01
Page
Seite 3 (sequence 8)
Language
German
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3 Jahre 1880 in Deutschland in der sozialdemokratischen Partei ein Boykott gegen die Wirte statt, welche ihr die Säle nicht vermieten wollten und dadurch zum Nachgeben gezwungen wurden. Ein weiteres Beispiel ist der Boykott der Berliner Arbeiter im Jahre 1904, welche sich gegen gewisse Bierbrauereien kartellierten, um sich auf diese Weise gegen die Bierpreiserhöhung zu wehren. Kurz und gut, auf allen Seiten ist der Boykott ein Kampfmittel geworden, speziell in wirtschaftlicher, und bei der sozialdemokratischen Partei auch in politischer Beziehung. Es ist interessant, wie sich die Theoretiker, die Sozialpolitiker zu dieser Frage gestellt haben, welche in der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts in den Vordergrund getreten ist. In Deutschland haben sich die Theoretiker auf den Standpunkt gestellt, dass sie einfach sagten, man könne den Boykott nicht verbieten, aber es müs'sten vom Staate gewisse Grenzen gezogen werden, damit der Boykott nicht so weit in die öffentlichen xlngelegenheiten eingreifen kann. Die österreichischen Theoretiker sind in dieser Beziehung noch viel weiter gegangen. Ich möchte Ihnen bloss die Ansicht eines hervorragenden österreichischen Theoretikers anführen, dessen Namen Ihnen allen geläufig ist, die Ansicht des Herrn Professors Philippovich. Dieser hat in seiner „Politischen Oekonomie" über den Boykott nach meiner Ansicht eine ganz eigentümliche Aeusserung getan. Er sagte: „Sowohl der Boykott, wie die Verrufserklärung durch schwarze Listen enthält in der Form eine unanfechtbare Beeinträchtigung der Freiheit der Person. Es muss jedermann überlassen sein, zu verkehren mit wem er will, und seine Waren zu beziehen bei wem er will." Ich muss sagen, dass dies meiner Ansicht nach eine ganz eigentümliche Anschauung ist, zumal heute, wo gerade die moderne Auffassung verlangt, dass sich der Staat auch in private Angelegenheiten einmische. Ich verweise Sie z. B. auf den modernen Dienstvertrag. Das nenne ich Manschester-Liberalismus, wenn man derartige Freiheiten gibt, und sagt, das sei unanfechtbares Recht. Dann müsste doch auch der Vertrag zwischen Unternehmern und Arbeitern frei sein, und wir sehen doch ganz im Gegenteil, dass sich der Staat in vielen Fällen einmischt und in das Privatrecht des Einzelnen eingreift. Wir wissen auch sehr gut, dass oft ein Vertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht eingehalten werden muss, weil er unsittliche Bestimmungen enthält. Gerade die moderne Sozialwissenschaft verlangt vom Staate dieses Eingreifen zum Schutze des wirtschaftlich Schwächeren gegenüber dem wirtschaftlich Stärkeren. Kurz und gut, diese Bemerkung des Professors Philippovich erscheint mir nicht modern, nicht sozialpolitisch und nicht volksfreundlich. Dazu

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