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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1908-12-01 · 12 (12.1908) · p. Seite 25

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
20 (1908)
Issue
12 (12.1908)
Date
1908-12-01
Page
Seite 25 (sequence 27)
Language
German
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25 Das sistierte Staatsgrandgesetz. Unser Rechtschutzbureau hat am 13. November gegen die im Novemberhefte bekanntgegebene gesetzwidrige Entscheidung der Ascher Bezirkshauptmannschaft, in welcher erklärt wurde, daß das Staatsgrundgesetz .über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger mit der Ausschließung jüdischer Bewerber um eine vom Stadtrat in Asch ausgeschriebene öffentliche Be~ aimtenstelle nichts zu tun habe, folgenden Rekurs an die böhmische Statthalterei gerichtet: „Gegen die beiliegende, vom 5. November d. J. datierte und uns am 12. November zugekommene Entscheidung der k. k. Bezirkshauptmannschaft in Asch ergreifen wir in offener Frist Rekurs. Es ist selbstverständlich, daß das Staatsgrundgesetz vom 21. Dezember 1867, RGBl. Nr. 142, über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger mit der Ausschreibung jedes öffentlichen Amtes „zu tun hat", und daß die Bestimmungen dieses Staatsgrundgesetzes sowohl für die landesfürstlichen, als auch für die autonomen Behörden verpflichtend sind. Es ist somit der Ausschreibung der Stadtgemeinde Asch für die Stelle eines Stadtsekretärs ungesetzlich, da in derselben die Beibringung des Taufscheines gefordert, somit die Zugänglichkeit zu diesem Amte von der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Konfession abhängig gemach! wurde. Es ist ferner selbstverständlich, daß ein späteres Staatsgrundgesetz durch ein früheres Landesgesetz nicht unwirksam gemacht werden kann. Wh stellen daher die Bitte: die hohe k. k. Statthalterei geruhe, die Entscheidung der k. k. Bezirkshauptmannschaft Asch Zahl 16542, aufzuheben und die angefochtene Stellenausschreibung zu annulieren." — Eine Erledigung dieses Rekurses ist uns bisher nicht zugekommen. Gelogen wie gedruckt. Die antisemitische „Deutsche Hochwacht" in Berlin brachte am 28. November d. J. unter dem Titel: „Ein jüdischer Lüstling" einen Bericht, in welchem der angebliche Jude Emil Friedmann aus Wien, Teilhaber der Firma Alex Friedmann, IL, Am Tabor 6, beschuldigt wurde, daße r sich auf seinen Reisen in Salzburg, Mailand, München, Berlin und Kopenhagen von weiblichen Detektivs oder Kupplerinnen unmündige Mädchen zu unsittlichen Zwecken zutreiben lasse. Nach den von uns eingeholten authentischen Informationen ist Emil Friedmann Christ. Überdies bezeichnen seine Angehörigen die Angaben der „Deutschen Hochwacht" als verleumderische Erpressung.

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