Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 20 (1908)
- Issue
- 12 (12.1908)
- Date
- 1908-12-01
- Page
- Seite 24 (sequence 26)
- Language
- German
- Belongs to
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24 schulrat den Zaunkönig, daß gegen ihn trotz des freisprechenden Urleiles die Disziplinaruntersuchung weiter geführt werde. Es begann nun ein langes, durch Monate und Jahre dauerndes Martyrium des armen Mannes. Endlich legte der k. k. Bezirksschulrat am 27. August 1905, zur Z. 2527, dem Zaunkönig 13 Fragen vor, welche er binnen 3 Tagen zu beantworten hatte. Die Stilisierung dieser Fragen war so beschaffen, daß Zaunkönig sich darüber beim k. k. Landesschulrate beschweren mußte. Die Fragen enthielten nämlich nicht nur Beleidigungen und Verleumdungen gegen die Person des Zaunkönig selbst, sondern überdies Beleidigungen gegen Personen, welche dem Lehrstande nicht einmal angehören. Jedoch der Landesschulrat befahl ihm, die Fragen zu beantworten, aber sich in keinerlei Beschwerden einzulassen. Zaunkönig gehorchte und beantwortete alle Fragen. Und wieder vergingen Monate für Monate. Der unglückliche Religionslehrer schickte Urgenzen, Bittgesuche, Depeschen an den Landesschulrat, den Statthalter, an das Ministerium, sprach persönlich vor und bat. Nichts hat geholfen. Plötzlich erschien im Amtsblatt des Landesschulrates, Nr. 5, vom 28. Februar 1906 die Nachricht, daß Zaunkönig in den dauernden Ruhestand versetzt wurde. Angesichts dessen verlangte Zaunkönig sein Pensionierungsdekret, da er die Motive seiner Pensionierung kennen wollte. Darauf erhielt er die Antwort, daß er kein Dekret bekommen werde, weil noch eine Reihe von strittigen Fragen zu erledigen wäre, und daß die Frage seiner Pensionierung überhaupt nicht erledigt wurde! Und wieder vergingen Monate auf Monate. Inzwischen brachte Abgeordneter Dr. Diamant im Parlament eine Interpellation über diese Angelegenheit ein. Endlich wurde am 25. Mai 1908 zur Z. 20.938 dem Zaunkönig eine Abschrift des Erlasses des k. k. Landesschulrates an das k. k. Steueramt in Kolomea intimiert, in welcher es heißt, daß der k. k. Landesschulrat den Zaunkönig mit Ende Mai 1908 in den dauernden Ruhestand versetzt und ihm eine Pension in der Höhe von 14/40 seines letzten Gehaltes zuerkannt wurde, wobei er notabene wiederum benachteiligt wurde, da seine letzten Bezüge um 200 Kronen größer waren, als die Berechnung des Landesschulrates ausmachte. (Anmerkung des Berichterstatters.) Und damit war die Angelegenheit erledigt. Ein Pensionierungsdekret wurde dem Zaunkönig nicht zugestellt, und will der k. k. Landesschulrat demselben ein solches überhaupt nicht herausgeben. Unser Rechtsschutzverein hat gegen diesen im Gesetze nicht begründeten Vorgang im Ministerium für Kultus und Unterricht Beschwerde erhoben.