Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 20 (1908)
- Issue
- 12 (12.1908)
- Date
- 1908-12-01
- Page
- Seite 23 (sequence 25)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/9756662-9603886-9604258--2133-9604283- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
23 tun, um die Denunziation der Lehrerin Lozinska zu unterstützen und zu kräftigen. Der Kolomeaer Schulinspektor Leszega und der römisch-katholische Religionslehrer nahmen ein Protokoll mit den jüdischen Kindern auf! Wie diese Kinder ausgefragt wurden und was man ins Protokoll niederschrieb, bleibt „ein Amtsgeheimnis". Wir haben nur zu erwähnen, daß diese Untersuchungen ohne Vorwissen des Zaunkönig geführl und die Protokolle samt Akten an den k. k. Landesschulrat abgeschickt, wurden. Jm Berichte an den k. k. Landesschulrat, vom 2. Dezember 1903, Z. 4236, wurde bloß die Versetzung des Zaunkönig in demselben Charakter an eine andere gleichwertige Lehranstalt verlangt. Der k. k. Landesschulrat sprach mit Erlaß vom 10. Dezember 1903, Z. 44.979, dem Zaunkönig für die angebliche Beleidigung der katholischen Religion vor den Schülerinnen seines Bekenntnisses die Entrüstung aus und ordnete gegen ihn die Disziplinaruntersuchung an, für deren Dauer er ihn von seiner Tätigkeit suspendierte und ihm eine jährliche Alimentation in der Höhe von 600 Kronen aussetzte. Überdies wurde die Anzeige an die Staatsanwaltschaft "erstattet. Die Verhandlung gegen Zaunkönig, welche am 30. März 1904 vor dem Kreisgerichte in Kolomea stattfand, hat die ganze Unwahrheit der Anzeige erwiesen. Selbst die Denunziantin Lozinska sagte unter Eid einvernommen aus, daß sie unter der Tür horchend nicht alles gehört habe, was sie angezeigt, und daß es ihr bei ihren Angaben vor dem Direktor nichi darum ging, daß dieselben genau der Wahrheit entsprechen; sie gab selbst zu, daß sie das, was sie beim Horchen gehört, mit dem vermengt hat, was ihr eine Schülerin (Biberstein) erzählt, und daß sie die Anzeige in einem gewissen Aufhetzungszustande erstattet hat. Die vor Gericht einvernommenen jüdischen Schülerinnen bestätigten in keiner Hinsicht die Worte der Anzeige. Angesichts dessen sprach das Tribunal den Zaunkönig einstimmig von der Anklage frei. Noch mehr, bei der Verhandlung stellte es sich heraus, daß der Schulinspektor Leszega die Aussagen der Mädchen tendenziös und falsch ins Protokoll eingetragen hatte. Man sollte nun glauben, daß angesichts eines solchen Resultates der Gerichtsverhandlung, welche die gänzliche Unschuld des Zaunkönig erwies, der Landesschulrat seine Untersuchung einstellen und den Zaunkönig auf seinen Posten wieder einsetzen werde. Aber die Affäre spielt eben in Galizien — das sagt genug! Nach der Gerichtsverhandlung verständigte der Landes-