Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 20 (1908)
- Issue
- 12 (12.1908)
- Date
- 1908-12-01
- Page
- Seite 15 (sequence 17)
- Language
- German
- Belongs to
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15 nie euch stellen zwischen zwei Völker, auf daß sie sich finden können. Nur, wer tief in die Psyche des jüdischen Volkes eingedrungen ist, der die ganze, Jahrhunderte währende Qual und Tortur des Ghettos mit seiner Lebensunsicherheit und seinem Mangel an äußerem Glücke kennt, vermag zu ermessen, aus welchem Glück- und Friedensbedürfnisse heraus diese Worte eingegeben waren, der mag verstehen, wie diese einfachen Leute glauben, nun, da die Völker direkt und ohne Mittler durch ihre freigewählten Vertreter miteinander sprechen könnten, nun müsse doch alle Not ein Ende haben, denn wollten nicht alle, so dachten sie dasselbe, wollten sie nicht das eigene Wohl, erwachsen aus dem Wohle aller? Wenn wir diese Leute so zu uns sprechen hörten, da war es mir oft, meine Herren, als hörte ich sie unbewußt der Antigone Worte sagen: „Nicht mitzuhassen, mitzulieben bin ich da." (Beifall.) Mit voller Schärfe wendet sich Redner gegen den Gedanken, daß im 20. Jahrhundert, im Herzen Europas, Galgen und Mannlicher die nationalen Gegensätze ausgleichen sollen. Das bedeute eine Bankrotterklärung des bisherigen Regierungssystems. „Wenn Sie sich fragen: Wie ist es denn möglich, daß in dem hochzivilisierten Böhmen, mitten im Herzen Europas und der Zivilisation, derartige anarchische Zustände einreißen konnten, dann seien wir uns darüber klar: Das Standrecht ist nicht weniger Anarchie als die Straßenherrschaft, es ist eben die Aufhebung der gesetzlichen Ordnung. Wenn wir uns fragen: Wie ist es möglich, daß es zu derartigen Zuständen kommen konnte, dann werden Sie bei genauerem Zusehen, wie ich glaube, einen Grund finden, der, scheinbar abseits liegend, mir doch einer der wichtigsten psychologischen Erreger zu sein scheint: Es ist nämlich die systematische und planmäßige Ertötung des Rechtsbewußtseins der Völker, mit dem man natürlich uns Juden gegenüber begann. Meine Herren! Wir Juden, als die geborene Minorität, die nirgends mit der Straße droht, denen keine äußere Macht als Rückendeckung zur Seite steht, uns gegenüber glaubte man stets, Recht und Gesetz verhöhnen zu dürfen. Die Staatsgrundgesetze, die waren für uns immer nur bedrucktes Papier und was Edikte und Erlässe anlangt, so hat man dieselben höchstens gegen uns, nie für uns gekannt. Aber man hat sich verrechnet. Man hat vergessen, daß di^ Menge zwar sehr schnell lernt, das Gesetz mißachten, daß es aber viel schwerer ist, ihr die Achtung der Gesetze beizubringen,