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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1908-11-01 · 11 (11.1908) · p. Seite 17

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
20 (1908)
Issue
11 (11.1908)
Date
1908-11-01
Page
Seite 17 (sequence 22)
Language
German
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17 stellen und den Vollzug des vom Bezirksgerichte Zbaraz erteilten Auftrages anzuordnen. Wien, 28. Oktober 1908. „Oesterreichisch-Israelitische Union" für das Rechtsschutz- und Abwehr-Bureau. Der Präsident: Sigmund Mayer m. p. In einer mündlichen Besprechung mit dem Justizminister wies der Leiter unseres Rechtsschutzbureaus auf die fast schon gewerbsmässige Proselytenmacherei des Felicianerinnenklosters und die Verhöhnung der Staatsgewalt durch dieses Kloster und seine Protektoren ijin. Der Minister sagte entsprechende Weisungen an die Gerichtsbehörden zu. Dieselben sind auch tatsächlich erflossen. Das Bezirksgericht Zbaraz beharrte auf seinem Auftrage, und so sah sicli denn am 5. November das Bezirksgericht Krakau genötigt, das Mädchen dem Kloster der Felicianerinnen abzunehmen und den Eltern zurückzustellen. M Anrufung eines Rabbiners seitens der politischen Behörden zur Schlichtung der bei der Bezirkshauptmannschaft anhängigen Streitigkeiten innerhalb einer Kultusgemeinde. In einer Landgemeinde Niederösterreichs entstanden zwischen dem Vorstande und mehreren Gemeindemitgliedern Streitigkeiten, die in der Form von zahlreichen Beschwerden die betreffende Bezirkshauptmannschaft stark in Anspruch nahmen. Da diese Differenzen immer grössere Dimensionen annahmen, so wandte sich die Bezirkshauptmannschaft an den Wiener Rabbiner Herrn D. M. R o s e n m a n n und ersuchte ihn unter Berufung auf eine Bestimmung des Normalstatutes für die Provinzgemeinden, die Schlichtung des Streites zu übernehmen. Tatsächlich gelang es Herrn Rabbiner D. Rosen mann, einen ganzen Wust von Beschwerden fortzuschaffen und den Streit beizulegen. Es dürfte dies wohl seit der Promulgierung des Kultusgemeindegesetzes vom 21. März 1900 der erste Fall der Anrufung eines Rabbiners durch die politische Behörde zur Schlichtung von Streitigkeiten innerhalb einer Kultusgemeinde sein. Der Justizmord an Jakob Stern. Im Strafhause zu Lemberg starb dieser Tage der 83jährige Jakob Stern. Vier Jahre hätte er laut dem Urteilsspruche galizischer Richter, im Kerker verbringen sollen, hat es aber nicht länger als sechs Monate ausgehalten. Eine Kette von Verfolgungen und Drangsalen hat den Lebensabend dieses Mannes vergiftet.

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