Mannheim
Compact Memory

Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1908-11-01 · 11 (11.1908) · p. Seite 13

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
20 (1908)
Issue
11 (11.1908)
Date
1908-11-01
Page
Seite 13 (sequence 18)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/9756662-9603886-9604221--2086-9604236
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

13 Wir werden den Herrn Bezirkshauptmann darüber belehren, dass das Staatsgrundgesetz von 1867 nicht durch die Berufung auf ein Landesgesetz von 1864 aus der Welt geschafft werden kann und dass die „Ausschreibung fraglicher Stelle", wie es in so klassischem Deutsch heisst, mit dem bezogenen Gesetze mehr zu tun hat, als der Herr Bezirkshauptmann in seiner stupenden Gesetzeskenntnis sich träumen lässt. Antisemitische Treibereien in Böhmen. Die Nachrichten von grossen Ausschreitungen in Königinhof haben die Aufmerksamkeit der Oeffentlichkeit auf diesen kleinen Industrieort Böhmens gelenkt, eine Stadt von etwa 14.000 Einwohnern, hart an der deutschen Sprachgrenze gelegen, mit einer ungefähr 1600 Köpfe starken deutschen Minorität und einer jüdischen Gemeinde von zirka 300 Seelen. Ihre Bedeutung verdankt diese Stadt zum weitaus grössten Teil dem Gewerbefleiss und dem Unternehmungsgeist *der jüdischen Bevölkerung, die in dieser von Natur aus armen, vom Verkehr weitabgelegenen Gegend eine Reihe von Industrien geschaffen hat. die Tausenden Arbeit und Brot gibt, ohne die Königinhof noch immer das armselige, hungrige Städtchen wäre, das es vor 48 Jahren war. Man sollte nun glauben, schreibt die Selbstwehr", dass die Gemeindevertretung einer Stadt, die lediglich von der Industrie lebt und nur in der Fortentwicklung dieser Industrie ihren eigenen Fortschritt gewährleistet hat, etwas wie Industrieförderung kennen wird. Seit langem wird die Praxis geübt, offenbar auf Grund eines geheimen Beschlusses, dass städtische Grundstücke, auch bei noch so hohem Angebot, an Juden nicht verkauft werden. Kommen Grundstücke aus Privatbesitz zur Veräusserung, so tritt die Gemeinde als Käufer auf, sobald vermutet wird, ein Jude wäre Kaufwerber. Die unglaublichsten Preistreibereien sind die Folge, zum Schaden der Gemeinde und zum Schaden des Juden als Käufer und Steuerzahler. Gelingt es endlich einem Juden nach "vielen Mühen und ungeheuerer Ueberzahlung einen Bauplatz zu erwerben, tritt der offizielle Apparat auf den Plan. Die Stadtgemeinde als Baubehörde lässt nun einen Regen von Chikanen und Ordnungsstrafen auf den jüdischen Bauherrn niedergehen. Unter den nichtigsten und lächerlichsten Vorwänden wird die Baubewilligung verweigert und wo ein anerkannt dringendes Bedürfnis zwingt, über gehässige Chikanen und Nörgeleien hinwegzugehen, regnet es Strafen auf Strafen. Eine jahrelange Verzögerung des Baues und damit grosse Zinsenverluste sind das Fazit. Als vor wenigen Monaten ein jüdischer Arzt um einen lächerlich hohen Preis eine Baustelle erwarb, trat diese sonderbare Art der Gewerbe- und Bauförderung in ihrer gehässigsten

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.