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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1908-11-01 · 11 (11.1908) · p. Seite 5

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
20 (1908)
Issue
11 (11.1908)
Date
1908-11-01
Page
Seite 5 (sequence 10)
Language
German
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dem Gebiete des Armenwesens, zugeteilt und die fortschreitende Ausgestaltung dieser Organisation im Auge behalten wird. 8. Zum Zwecke einer wirksamen Kontrolle und im Interesse der unmittelbaren Anteilnahme eines jeden Vorstandsmitgliedes an allen Agenden der Gemeinde, deren grosser Teil gemäss der Geschäftsorganisation der Entscheidung des Vertreterkollegiums vorbehalten ist, halten wir an der Forderung fest, dass die Sitzungen dieses Kollegiums den übrigen Vorstandsmitgliedern als Zuhörern zugänglich gemacht werden. 9. Immer unabweislicher wird die Erkenntnis einer umfassenden und einheitlichen Regelung des Armenwesens unserer Gemeinde. Mit der Schaffung einer „Zentralstelle für das jüdische Armenwesen" ist nur erst ein bescheidener Anfang gemacht worden, der den unausgesetzt sich steigernden Anforderungen an die jüdische Wohltätigkeit nicht genügt. Es ist notwendig, die Armenbeteilung einer durchgreifenden Neuorganisation nach jenen bewährten Mustern, welche andere grosse Genieinden hiefür bieten, zu unterziehen, um von einer bloss ä u s s e r 1 i c h e n Zusammenfassung der privaten Wohltätigkeitsvereine zu einer inneren Vereinheitlichung aller auf diesem Gebiete wirkenden Kräfte zu gelangen. 10. Wir wiederholen auch diesmal den Wunsch nach Erbauung eines der Grösse und dem Ansehen unserer Gemeinde entsprechenden neuen, monumentalen Gotteshauses, in welchem unter pflichtgemässer Wahrung der gesetzestreuen Tradition dem fortschrittlichen Geiste auf dem Gebiete des Kultus und Ritus grössere Berücksichtigung zuteil werde. Aber auch der Neubau eines würdigen Gemeindehauses erscheint umso unabweislicher, als die derzeitige Unterkunft der Gemeindekanzleien weder den primitivsten hygienischen Anforderungen entspricht, noch mit der sozialen Bedeutung, welche das Judentum in dieser Stadt errungen hat, länger zu vereinbaren ist. 11. Betreffs des derzeit an den Mittelschulen geübten Religionsunterrichtes glauben wir vom wissenschaftlichen und erziehlichen Standpunkte aus, wie nicht minder gemäss der elterlichen Erfahrungen und Wünsche betonen zu müssen, dass unserer schulbesuchenden Jugend gegenüber der wesentliche Unterschied zwischen dem Unterrichte in der jüdischen Religion als Zweck und dem Unterrichte in hebräischer Sprache als einem der vielen Mittel zu diesem Zweck niemals hintangesetzt werden dürfe. Sonach ist genau und unter Heranziehung einer selbständigen, keineswegs im Nebenamte auszuübenden Schulinspektion darüber zu wachen, dass — unbeschadet des reichlichsten Mehrunterrichtes in den nicht obligaten Sprach- und Bibelschulen — die betreffs des hebräischen Sprachunterrichtes bestehenden, durchaus zweckmässigen Instruktionen niemal süb er schritte» und hiedurch unsere die Zukunft des Judentums bildenden Kinddr

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