Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 20 (1908)
- Issue
- 10 (10.1908)
- Date
- 1908-10-01
- Page
- Seite 7 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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7 Das „Bukowinaer Volksblatt" tischt seinen zumeist unwissenden Lesern die abenteuerlichsten, erlogensten Dinge über angebliche Vorschriften oder Gebräuche in den jüdischen Religionsgesetzen oder bei den Juden auf — die bereits längst von Forschung und Wissenschaft als boshafte Verleumdungen und Lügen festgestellt worden sind *—* von einer unwissenden Menge aber deshalb geglaubt werden, weil sie eben wieder gedruckt erscheinen. Diese gewissenlose Hetze stellt sich als eine direkte Gefahr für die öffentliche Ordnung und den Bürgerfrieden dar. Ungeachtet der mündlichen und schriftlichen Vorstellungen des unterzeichneten Vertreters der hiesigen Judenschaft bei Sr. Exzellenz dem Herrn k. k. Landespräsidenten geschieht von Seite der kompetenten Behörden, der k. k. Polizeidirektion und der k. k. Staatsanwaltschaft in Czernowitz, nichts, sie stehen diesen die gesellschaftliche Ordnung verletzenden, die Ruhe und den öffentlichen Frieden arg gefährdenden Aufreizungen teilnahmlos gegenüber und tun nichts, das geeignet wäre, die gewissenlosen Hetzer zur gesetzlichen Verantwortung für ihr strafwürdiges Vorgehen zu verhalten. Ganz abgesehen davon, dass das „Bukowinaer Volksblatt" fast in jeder Zeile durch ganz nichtswürdige Hetzen, Insinuationen und Verdächtigungen, die sich nachher als völlig grundlos und unwahr herausstellen, an und für sich strafbare Handlungen begeht und deshalb allein schon verantwortlich gemacht werden müsste — erscheint die Apathie der Behörden einem solchen Treiben gegenüber als eine Ermunterung, zum mindesten als stillschweigende Zustimmung und Duldung — und reizt deshalb zu gleichem Vorgehen auch anderwärts auf, so dass böse Konsequenzen eintreten könnten. In seinem blindwütigen Hasse gegen die Juden versteigt sich das „Bukowinaer Volksblatt" in seinen Aufreizungen so weit, dass es endlich gegen die Juden zu Blutvergiessen kommen müsse! Es klingt fast unglaublich, dass solchen direkten Aufreizungen gegenüber die berufenen staatlichen Behörden gleichgiltig zusehen! Der Ausschuss des „jüdischen National Vereines" in Czernowitz, zu dessen statutarischen Rechten auch die Wahrung des Rechtsschutzes für Juden und Judentum gehört, erachtet es als dringende Pflicht, die staatlichen Behörden auf dieses den strafgesetzlichen Bestimmungen zuwiderlaufende Treiben des „Bukowinaer Volksblattes" aufmerksam zu machen und zur Vermeidung des Eintrittes von nicht abzusehenden Konsequenzen noch rechtzeitig die geeigneten Massnahmen mit aller Energie zu ergreifen und zu handhaben.