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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1908-10-01 · 10 (10.1908) · p. Seite 6

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
20 (1908)
Issue
10 (10.1908)
Date
1908-10-01
Page
Seite 6 (sequence 9)
Language
German
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6 Reichsgedankens und der muselmanischen Vorherrschaft im Lande sein werden. Türken und Juden sind eben in hohem Masse aufeinander angewiesen, und die Erkenntnis dieser Interessengemeinschaft bricht sich mehr UDd mehr Bahn. Auch mit Bezug auf den Militärdienst bereiten sich im ottomanischen Reiche grosse Aenderungen vor. Bekanntlich wurden bisher nur die Moslems zum Heeresdienste herangezogen und auch diese mit gewissen Ausnahmen, so dass die Militärpflicht auf nur etwa 11 Millionen ottomanischer Untertanen (aus einer Gesamtziffer von 25) ruhte. Jetzt aber werden alle Bewohner des Reiches in die Dienstpflicht einbezogen werden. Wir dürften also bald von jüdischen Soldaten hören und auch v§n jüdischen Offizieren, denn die neue Türkei wird wohl den europäischen Drill, nicht aber die Avancementsgrenzen von ihren militärischen Vorbildern übernehmen. Schon in den letzten Jahren ist das Interesse grosser Kreise der im Westen wohnenden Juden an einer Einwanderung und Kolonisation von Juden im Orient beträchtlich gestiegen, und die Neugestaltung der Dinge im türkischen Reiche ist ganz dazu angetan, auf diese Bestrebungen fördernd einzuwirken. In diesem Sinne gewinnt auch eine Konferenz von Vertretern jüdischer Organisationen an Bedeutung, die dieser Tage in Berlin stattgefunden hat, und deren Hauptzweck es war, auf ein gemeinsames Vorgehen der jüdischen Gesellschaften usw. im Orient hinzuwirken. Die Judenhetze in der Bukowina. Der Ausschuss des Jüdischen Nationalvereines in Czernowitz hat an den Ministerpräsidenten, den Justizminister und an den Landespräsidenten folgende Eingabe gerichtet: „Seit ungefähr einem halben Jahre erscheint in Czernowitz ein Organ der kürzlich gegründeten offiziellen antisemitischen oder christlichsozialen Partei, das „Bukowinaer Volksblatt", welches eine bisher hierlands unerhörte, brutale Verhetzung und Aufreizung gegen die jüdische Bevölkerung in Stadt und Land und gegen das Judentum überhaupt — gegen die jüdische Religion und ihre Vorschriften, gegen die jüdisch-rituellen Einrichtungen — gegen die jüdischen Schriften und Gebräuche — kurz gegen Alles, was jüdisch ist — betreibt; diese zügellose Agitation und Hetze bedeutet eine flagrante Verletzung der Bestimmungen der Staatsgrundgesetze und des geltenden Strafgesetzes. Jede Nummer des genannten Blattes enthält die grundlosesten Beschimpfungen und Anschuldigungen gegen Juden, jüdische Religion, jüdische Satzungen und Judentum, die von Lügen und Denunziationen strotzen, durch welche die niedersten Instinkte und Leidenschaften der Massen aufgestachelt werden.

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