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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1908-08-01 · 8/9 (August/September 1908) · p. Seite 20

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
20 (1908)
Issue
8/9 (August/September 1908)
Date
1908-08-01
Page
Seite 20 (sequence 25)
Language
German
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dieses letzteren, die nötigen Schritte behufs Abnahme des Mädchens aus dem Kloster durchzuführen. Das Bezirksgericht Krakau dagegen lehnte es ab, die Abnahme des Mädchens zu vollziehen und hat sämtliche Akten dem Bezirksgerichte Mosciska zurückgestellt. Eine weitere Entscheidung des letzteren Gerichtes ist bis heute nicht erfolgt. Eine Behörde schiebt die Sache der anderen zu und mittlerweile bleibt Scheindel Metzger gegen Recht und Gesetz ihren Eltern entzogen. Dr. Landau hat in dieser Angelegenheit eine Beschwerde beim Präsidium des Krakauer Oberlandesgerichtes überreicht und unser Rechtsschutzbureau hat sich in einer neuerlichen Beschwerde an das Justizministerium gewendet. Die Judenhetze in der Bukowina. Unser Rechtsschutzbureau hat am 2. September folgende Eingabe an den Justizminister gerichtet: „Euer Exzellenz! Seit geraumer Zeit betreibt das in Czernowitz erscheinende „Bukowinaer Volksblatt" eine ganz unerhörte, auf Lüge und Verleumdung gegründete Hetze gegen die jüdische Bevölkerung des Herzogtums Bukowina. Fast in jeder Nummer dieses Blattes wird zu Hass und Verachtung gegen die jüdische Bevölkerungsklasse, aber auch zu praktischer Betätigung dieses Hasses im Wege des wirtschaftlichen Boykotts aufgereizt, ohne dass die Staatsanwaltschaft in Czernowitz bisher Anlass genommen hätte, diesem Treiben durch Anwendung des Gesetzes entgegenzutreten. Berücksichtigt man die Zahl und Bedeutung der jüdischen Bevölkerung in der Bukowina, die Höhe ihrer Steuerleistung und ferner die Eigenart der nationalen Zusammensetzung des genannten Kronlandes, so erscheint es unfassbar, dass die Staatsbehörde die Gefahr, welche in einer solchen Verhetzung für die öffentliche Wohlfahrt und den Frieden des Landes liegt, nicht erkennt und derselben nicht durch die vorhandenen gesetzlichen Mittel vorbeugt. Wie weit bereits die Kühnheit dieser „deutschen christlichsozialen Zeitung" sich versteigen zu dürfen glaubt, beweist der beiliegende Artikel, in welchem nicht nur die Regierung beschimpft und der Feigheit geziehen, sondern auch das gesamte jüdische Volk, somit auch die einheimische jüdische Bevölkerung als eine „verruchte", als eine „Verderber in der Völker", eine „Zerstörerin von Thron und Altar" und als „Feindin des österreichischen Kaiserhauses" bezeichnet wird. Das übersteigt alle Grenzen des selbst in Oesterreich schon Erlebten und Zulässigen. Wir erheben gegen die Nichtbeanstandung dieses Artikels vor Euerer Exzellenz Beschwerde und stellen die Bitte:

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