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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1908-08-01 · 8/9 (August/September 1908) · p. Seite 18

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
20 (1908)
Issue
8/9 (August/September 1908)
Date
1908-08-01
Page
Seite 18 (sequence 23)
Language
German
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18 Bandl auf, ihnen das Mädchen herauszugeben. Bandl vermochte jedoch über den Verbleib der Magd nichts zu sagen. Der dortige Kieinrichter Patafi schlug Lärm und erklärte, er habe gesehen, wie die Elisabeth zu rituellen Zwecken ermordet worden sei. Daraufhin überfielen die christlichen Einwohner der Gemeinde die Juden und wollten sie erschlagen. Indessen konnte sich das Märchen vom Ritualmord nicht lange halten. Während des Aufruhrs kroch die vermisste Magd vom Heuboden des Bandl herunter. Es stellte sich heraus, dass sie ein Verhältnis mit dem Kleinrichter Patafi hatte und dass sie die Folgen dieser Liebschaft beseitigen wollte und sich deshalb verborgen hielt. Gegen Patafi wurde das Strafverfahren eingeleitet. * * * Man telegraphiert aus Petersburg, 13. d. M.: Wie aus Kischenew berichtet wird, hatte ein Mitglied des dortigen Verbandes echter russischer Leute namens Drug auf der Bahnstation eine grosse Kiste mit dem Bestimmungsorte Odessa aufgegeben. Die Eisenbahnbeamten schöpften Verdacht und Hessen die Kiste durch herbeigeholte Gendarmen öffnen. Man fand darin den Leichnam eines zehnjährigen Knaben und zwei Messer. Offenbar sollte ein neuer Rituaimordfall hervorgerufen werden, um wieder neue Pogrome zu veranstalten. Ungesetzliche Stellenausschreibungen. Im letzten Hefte der „Monatschrift" berichteten wir, dass der Tiroler Statthalterei, nachdem dieselbe über unser Einschreiten die Zusage erteilt hatte, dass künftighin bei Stellenausschreibungen der Stadtgemeinde Innsbruck strenge auf die Einhaltung der Staatsgrundgesetze geachtet werden sollte, das Malheur passierte, dass sie selbst bei Ausschreibung einer Konzeptspraktikantenstelle die Beibringung des Taufscheines forderte. Wir haben dagegen Beschwerde erhoben und eine neue, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende Ausschreibung verlangt. Das Statthalterei-Präsidium antwortete uns auf diese Beschwerde, dass die Forderuug des Nachweises der Taufe nur auf ein Verseheu zurückzuführen sei und es wurde tatsächlich die Stelle zum zweiten Male in korrekter Weise ausgeschrieben. * * * Unser Rechtsschutzbureau hat an die k. k. Bezirkshauptmannschaft in Asch unterm 18. August folgende Beschwerde gerichtet: „Nach der beiliegenden Nummer der „Bohemia" vom 8. Augast 1908 hat die Stadtgemeinde Asch am 31. Juli d. J. die Stelle eines Stadtsekretärs (Konzeptsbeamten) zur öffentlichen Ausschreibung gebracht und in dieser Ausschreibung im

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