Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 20 (1908)
- Issue
- 8/9 (August/September 1908)
- Date
- 1908-08-01
- Page
- Seite 16 (sequence 21)
- Language
- German
- Belongs to
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16 los die Fenster zertrümmerte und fast die Wohnung demolierte." Der Postenführer antwortete hierauf barsch: „Ich hätte es an seiner Stelle auch nicht anders gemacht!" Als der Gendarm auf dem Tische ein scharfgeschlifFenes Taschenmesser liegen sah, schrie er die Hausleute an: „Wozu braucht Ihr denn ein so scharfes Messer?" (!!) Während der Haussuchung meldete sich eine Bäuerin, die aus der Stadt gekommen war und erzählte, dass sie das Kind am selben Tage in der Stadt, gesehen habe. Der Wachtmeister wies jedoch die Frau mit der Bemerkung zurück, dass sie wahrscheinlich von dem Juden bestochen worden sei, um günstig auszusagen. Inzwischen hatte sich im ganzen Dorfe und in Neu-Sandec die Nachricht verbreitet, die Juden hätten ein Christenkind umgebracht. Zum Glücke wurde das Kind noch am selben Tage aus der Stadt unversehrt nach Hause gebracht und den Eltern übergeben. Der Gendarm zog „un verrichteter Dinge" ab. Wegen des Benehmens des Postenführers hat Herr Reibscheid Klage geführt. Wenige Ta^e später forderte die Fleischhauersgattir Hanna Klafter in Neu-Sandec gelegentlich eines Besuches bei dem mehr als 100jährigen Markus Klafter eine daselbst anwesende taubstumme Frauensperson auf, in ihrem Hause zu waschen. Die Taubstumme begab sich in das Haus der Hanna, respektive ihres Gatten Salomon Klafter, wo sie die Wäsche besorgte und dann mit den Kindern spazieren ging. In Abwesenheit, der Taubstummen kam nun Gendarmerie-Wachtmeister Preindl und beschuldigte dasEhepaar Klafter, es hätte sowohl die Taubstumme, als auch irgend ein Kind in einem gegenüber dem Wohnhause Klafters liegenden Holzschuppen verborgen und forderte, dass die Taubstumme und das Kind vorgeführt werden, Auch diesmal durchsuchte Preindl dasHaus ohne richterlichen Befehl. Als ihm bedeutet wurde, dass man von einem verborgen gehaltenen Kinde nichts wisse und dass die Taubstumme die Kinder des Ehepaares Klafter spazieren geführt habe, drohte er, er werde dem SalomonKlafter das Geschäft sperren, er werde ihn und seine Frau fesseln und arretieren. Er entfernte sich sodann, traf die Taubstumme mit den Kindern auf der Strasse, schickte die Kinder nachhause und führte die Taubstumme auf das Gemeindeamt. Er erstattete eine Strafanzeige gegen das Ehepaar Klafter, dieses wurde gerichtlich einvernommen und die Untersuchung mit dem Vermerk „unschuldig v e rd ächtigt" eingestellt. So sehen die „Ritualmorde" des Herrn Preindl aus. In beiden Fällen hat sich glücklicherweise die Unschuld der Verdächtigten