Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 20 (1908)
- Issue
- 6/7 (Juni/Juli 1908)
- Date
- 1908-06-01
- Page
- Seite 28 (sequence 31)
- Language
- German
- Belongs to
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28 Ein Bauer Balawender, der auch in der Schenke, gewesen und vor Grygar weggegangen war, sagte in der Untersuchung aus, dass er einige hundert Schritte hinter sich den Grygar gehen sah. Er sei betrunken gewesen, sei gefallen, dann wieder aufgestanden und wieder gegangen. Nach einiger Zeit habe Zeuge dumpfe Schläge gehört und, als er sich umwandte, einen Menschen, der einem alten Juden glich, der Schenke zueilen gesehen. Er habe dem Vorfalle keine Bedeutung beigemessen und sei nach Hause gegangen. Bei einer späteren Verhandlung — Ende November 1906 — änderte Balawender diese Aussage und gab an, Stern erkannt zu haben. Der Untersuchungsrichter erklärte ihm aber ins Gesicht, dass er in der Untersuchung wiederholt gefragt worden war, ob er Stern erkannte, und dies stets verneint habe. Auch Sachverständige erklärten, dass Balawender schon wegen der zu grossen Entfernung den Mann nicht erkennen konnte. Stern führte einen Alibibeweis durch seine Tochter, seinen Schwiegersohn und den Nachbar Kirschner, mit dem er spät abends, als alle Gäste weg waren und er dann erst sein Versteck verliess, vor der Schenke gesprochen habe. Die Zeugen bestätigten dies, Stossvogel insbesondere mit dem Bemerken, dass im Klosett war und von dort aus das Gespräch gehört habe. Der Staatsanwalt in Rzeszow klagte Stern des Mordes, seine Zeugen der falschen Zeugenaussage an, wodurch die Entlastungszeugen aus dem Prozesse verschwanden. Die Geschwornen sprachen die Zeugen nichtschuldig, Stern schuldig. Auf die Nichtigkeitsbeschwerde (durch Professor Dr. Rosenblatt) hob der Kassationshof das Urteil gegen Stern auf und verwies die Sache zur nochmaligen Verhandlung an die erste Instanz. Bei dieser (30. November 1906) wurde Stern freigesprochen; die Nichtigkeitsbeschwerde des Staatsanwalts wurde am 23. März 1907 verworfen. Stern und die Zeugen wurden also durch rechtskräftige Urteile freigesprochen. Das behagte aber dem Staatsanwalt nicht, er behauptete, dass der Zeuge Stossvogel aus dem Klosett, in dem er sich nach seiner Aussage eben befunden hatte, das Gespräch zwischen Stern und Kirschner gar nicht habe hören können — und aus diesem Grunde wurde die Wiederaufnahme des Verfahrens gegen die Zeugen Kirschner und Stossvogel bewilligt. Die Verhandlung fand diesmal vor dem Erkenntnisgerichte statt. Auf Verlangen des Verteidigers Dr. G r e k wurde die Probe auf die Behauptung des Staatsanwalts gemacht, und siehe da: Stossvogel hörte auf dem Anstandsorte die Gespräche vor der Schenke genau und wiederholte die gesprochenen Worte. Der Wiederaufnahmsgrund war also falsch.