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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1908-06-01 · 6/7 (Juni/Juli 1908) · p. Seite 6

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
20 (1908)
Issue
6/7 (Juni/Juli 1908)
Date
1908-06-01
Page
Seite 6 (sequence 9)
Language
German
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fi Der Abgeordnete Dr. M a h 1 e r kritisierte zunächst die allgemeine Entwicklung des österreichischen Parlamentarismus und besprach sodann das nationale Prinzip. Es müss6 Klarheit darüber werden, ob man die Fragen der Kultur und der wirtschaftlichen Entwicklung bedingungslos als Fragen zweiten und dritten Ranges behandeln wolle. Man mag die Reinheit der Rasse noch so hoch veranschlagen in ihrem Werte, man mag diesem Götzen Rasse noch so grosse Opfer darbringen, man werde nie darüber wegkommen, dass Wesen, Bedeutung und Inhalt des Volkstums in seiner kulturellen Entwicklung gelegen ist, und wer darum kulturelle Güter aufgibt, um scheinbar nationale dafür einzutauschen, gleiche dem Wilden, der echtes Gold für glänzende Glasperlen hingibt. Wer vorurteilsfrei die Entwicklung der Dinge bei uns in Oesterreich im Laufe der letzten Zeit betrachte, werde sich dem Eindrucke nicht verschliessen können: es werde mit nationalem Vorspann nach rückwärts kutschiert. Redner begründete dann die Forderung nach nationaler Autonomie. Es sei logisch, dass die Nationalität nicht am Territorium, am Boden, sondern an der Person hafte, und man könne nur dann zu einer Lösung des nationalen Problems gelangen, wenn man es nicht als eine Frage der Gegenden, sondern der diese bewohnenden Menschen auffasse. Die Frage der nationalen Autonomie könne zwar hinausgeschoben, aber nicht zum Verschwinden gebracht werden, denn der Mensch gewöhne sich zwar an wiederholte Liebe, aber nicht an wiederholte Ungerechtigkeit. Abg. Mahler verwies gleichfalls auf die souveräne Missachtung, welche der Staat den Bedürfnissen der jüdischen Kultuspflege entgegenstelle, und besprach sodann eingehend die Resolution Schmid. Die Tendenz der Resolution gehe dahin, die Besuchszahl der jüdischen Mittelschüler notfalls durch administrative und legislatorische Gewaltmittel herabzudrücken. Es gebe gar manchen, der ob der Tendenz dieser Resolution erhaben lächelt, der da meine, es sei unmöglich, im XX. Jahrhundert die helle Sonne der Bildung durch schwarze Gesetze von einem Teile der Bevölkerung ausschliessen zu wollen; aber dass überhaupt der Versuch hiezu gemacht werden konnte, dass diese Resolution eingebracht werden und eine Majorität finden konnte, sei ein trauriger Beweis dafür, dass das Gefühl für allgemeine soziale Gerechtigkeit schwindet. Hier handelt es sich nicht um Antisemitismus, hier handelt es sich um Bildungsbedürfnis. Ist es erst einmal ausgesprochen, dass in einem Falle Unrecht Recht sein kann, dann hat man zwar bei den Juden angefangen, man wird aber nicht bei ihnen aufhören. In dem Momente, wo diese Resolution vor das Plenum gelangen konnte, behielten Jene recht, die da sagten, dass wir nur noch in Hass und Hunger lebendig sind, wir behalten nur die Zähne unverweslich, die Werkzeuge der Rache und des Genusses. Und bei diesem

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