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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1908-05-01 · 5 (5.1908) · p. Seite 21

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
20 (1908)
Issue
5 (5.1908)
Date
1908-05-01
Page
Seite 21 (sequence 24)
Language
German
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21 und Kultur gemacht zu haben, die, wie ihr starker Besuch beweist, einem wirklichen Bedürfnis entgegenkommen. Eine der Tugenden, die wir Juden zweifellos besitzen, ist ja der Wissensdrang, und wer noch einen Beweis dafür braucht, möge doch einmal in unsere schöne Toynbee-Halle gehen, er wir dort sehen, wie fast alle Zweige menschlichen Wissens die gleich starke Anziehungskraft auf das jüdische Publikum ausüben, wie es sich an Diskussionen beteiligt, wie es eifrig mitdenkt und mitarbeitet und wie es die Toynbee-Halle dem Wirtshaus vorzieht. Die Förderung solcher Institutionen, die tatsächlich das Niveau der gesamten jüdischen Bevölkerung zu heben in der Lage sind, kann man als eine im wahren Sinne des Wortes vornehme Aufgabe der Kultusgemeinden bezeichnen. Es ist interessant, dass alle diese Pflichten, die ich bisher aufzählte und die auch sicher von einer grossen Anzahl von Gemeinden als solche empfunden und teilweise ausgeübt werden, denselben eigentlich nur im übertragenen Wirkungskreis zufallen. Jenes Gebiet, welches ihnen den Namen gab und zu dessen Bestreitung sie von der Regierung ursprünglich ins Leben gerufen wurden, ist unter dem Zwang der Verhältnisse nur eines von vielen geworden, es ist dies der Kultus. Ich will nicht in eine Diskussion dieser so überaus schwierigen und delikaten Frage eintreten, ich will auch nicht untersuchen, nach welcher Richtung eine Kultusgemeinde als oberste jüdische Behörde den Kultus auszugestalten hat, aber ich kann ruhig feststellen, dass sie diesbezüglich eine doppelte Aufgabe hat. Erstens die Führung und Ueberwachung des gesamten Kultwesens; darin ist inbegriffen die Verpflichtung, für die Bedürfnisse unseres Kultus nach jeder Richtung zu sorgen, zweitens die Ausgestaltung des Kultus, und zwar im Sinne der Mehrheit der Mitglieder, natürlich ohne dass dabei das religiöse Empfinden der Minderheit vergewaltigt werden darf. Ich meine also, dass z. B. die Wiener Gemeinde, deren Bevölkerung in ihrer Majorität freisinnig ist, sicherlich mit lobenswerter Korrektheit vorging, als sie die Errichtung eines rituellen Bades beschloss, obgleich dieses gewiss nur von einer verschwindenden Minderheit benützt werden wird, und ebenso muss man eigentlich von streng orthodoxen Gemeinden verlangen, dass sie die gleiche Toleranz gegen ihre fortschrittlichen Mitbürger üben sollten. Mit dem Kultus eng verknüpft ist die Sorge für den geregelten Religionsunterricht und da muss man leider sagen, dass viele Kultusgemeinden ihren diesbezüglichen Verpflichtungen schlecht oder gar nicht nachkommen und dadurch das Judentum schwer schädigen. Ich kenne in Böhmen eine Anzahl von Orten, wo sich nur wenige oder einzelne jüdische Familien befinden, die zwar selbstverständlich Kultussteuer zahlen müssen, aber ohne dass ihre Kinder einen Religionsunterricht erhalten, und es kommt infolge-

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