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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1908-05-01 · 5 (5.1908) · p. Seite 5

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
20 (1908)
Issue
5 (5.1908)
Date
1908-05-01
Page
Seite 5 (sequence 8)
Language
German
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5 indem sie von einem mysteriösen Verbrechen, ja sogar direkt von der Möglichkeit eines Ritualmordes sprachen. Am 8. April wurde die Leiche des Knaben in einer Entfernung von 40 Kilometer im Walde nahe der böhmischen Gemeinde Teleci aufgefunden. Das zugehörige Bezirksgericht Policka ordnete die gerichtsärztliche Obduktion an, die nach dem übereinstimmenden Gutachten der beiden Gerichtsärzte Tod durch Entkräftung und Erfrieren ergab. Eine äussere Verletzung wurde an der Leiche nicht konstatiert. Dieselbe wurde sodann anstandslos auf dem katholischen Friedhof des Dorfes Teleci bestattet. Als die Nachricht von der Auffindung der Leiche sich in Zwittau verbreitete, wurde die dortige christliche Bevölkerung durch christlich-soziale Hetzer erst recht in der Meinung bestärkt, dass Juden an dem Kinde ein rituelles Verbrechen begangen hätten. Man sammelte Geld zu dem Zwecke, um die Leiche exhumieren und nach Zwittau bringen zu lassen. Nachdem die politische Behörde der Bitte des Vaters, sein Kind in Zwittau begraben zu dürfen, Folge gegeben hatte, schritt derselbe bei der Staatsanwaltschaft in Brünn um Vornahme einer neuerlichen Obduktion ein, da die Richtigkeit des Befundes der Polickaer Aerzte angezweifelt wurde. Der Vorstand der Zwittauer Kultusgemeinde schloss sich in Uebereinstimmung mit unserem dahin entsendeten Sekretär diesem Verlangen an, da die in Umlauf gesetzten Gerüchte nur auf diesem Wege gründlich widerlegt werden konnten. Wir richteten jedoch an das Justizministerium direkt und durch unseren Brünner Vertrauensmann Herrn Dr. F i a 11 a an die Staatsanwaltschaft das Ersuchen, zu dieser neuerlichen Obduktion Funktionäre und Geriehtsärzte des Landesgerichtes Brünn zu delegieren und das Ergebnis dieser Obduktion öffentlich zu verlautbaren. Diesem Ansuchen wurde über telegraphischen Auftrag des Justizministeriums vollinhaltlich Folge gegeben. Am 17. April begaben sich die Brünner Gerichtsärzte Univ. Med. Dr. Z u s k a und Doktor H e r c z e 1 mit Gerichtssekretär Jerziczka nach Zwittau und obduzierten den Leichnam nochmals in Gegenwart mehrerer Vertrauenspersonen. Da Befund und Gutachten der Gerichtsärzte in Policzka sich als vollkommen einwandfrei erwiesen, eine Verletzung der Leiche durch Schnitt, Stich oder Hieb nicht konstatiert und in dem Leichnam auch ein so grosses Blutquantum vorgefunden wurde, dass die Möglichkeit einer Blutentziehung absolut ausgeschlossen erscheint, Hess Gerichtssekretär Jerziczka dieses Ergebnis der Obduktion sofort in Zwittau plakatieren und durch Flugblätter weiter bekanntmachen. Der Zwittauer „Grenzbote", welcher noch vor der zweiten Obduktion einen blutrünstigen Hetzartikel gebracht hatte, verfiel der Konfiskation. Durch dieses von uns veranlasste rasche Einschreiten der Staatsbehörden ist somit in diesem Falle jeder weiteren Hetze der Boden abgegraben worden.

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