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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1908-05-01 · 5 (5.1908) · p. Seite 4

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
20 (1908)
Issue
5 (5.1908)
Date
1908-05-01
Page
Seite 4 (sequence 7)
Language
German
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4 einsehen Kultusgemeinden zu einem solchen Zusammenschlüsse führen so werden wir die neue Organisation gewiss mit allen Kräften unterstützen und fördern. Die Notwendigkeit unseres Rechtsschutzbureaus hat sich uns niemals so überzeugend aufgedrängt als im letzten Jahre, wo die erhöhte Inanspruchnahme dieses Bureaus einen untrüglichen Gradmesser für die gesteigerte Feindseligkeit, den wachsenden Hass gegen die Juden bildete. Wir müssen selbstverständlich darauf verzichten , in dem engen Rahmen dieses Berichtes all die Hunderte von Fällen aufzuzählen, in denen unsere Intervention zum Schutze der staatsbürgerlichen Rechte, der Ehre und Existenz unserer Glaubensgenossen, sowohl bei Gerichts¬ und Verwaltungsbehörden wie auch gegen Verunglimpfungen in der Presse, im Parlament und in öffentlichen Versammlungen erforderlich war. Wir beschränken uns auf die Hervorhebung der markantesten und wichtigsten Aktionen. Es scheint kein Zufall, dass sich neuerlich wieder die Emanationen des Blutaberglaubens namentlich in Böhmen und Mähren häufen. Vor und während des diesjährigen Passahfestes hatten wir auf diesem Gebiete leider eine Fülle an Arbeit. InBoskowitz verbreitete sich, angeblich durch klerikale Einflüsse, in den ersten Apriltagen das Gerücht, dass auf dem Bahnhofe eine an den Schächter der Kultusgemeinde adressierte Kiste eingelangt wäre, in welcher ein gefesseltes und geknebeltes Christenmädchen in erschöpftem Zustande gefunden worden sei. Es ist überflüssig, zu betonen, dass diese Schauergeschichte von A bis Z erfunden. Wir haben einen Delegierten nach Boskowitz entsendet und amtlich feststellen lassen, dass an den dortigen Schächter überhaupt keine Kiste, geschweige denn eine mit so gruseligem Inhalt eingelangt ist. Es ist uns auch gelungen, eine Anzahl von Personen festzustellen, welche das Gerücht verbreitet haben, und gegen dieselben wurde die Strafanzeige wegen Vergehens nach § 308 St.-G. bei der Brünner Staatsanwaltschaft erstattet. Ein ähnliches und natürlich ebenso unwahres Gerücht wurde am 22. April aus Wittingau, respektive Gmünd gemeldet, dessen Haltlosigkeit wir gleichfalls an Ort und Stelle konstatierten. Weit ernster und für die Ruhe und Sicherheit unserer Glaubensgenossen gefährlicher erschien ein Ereignis, das sich in der deutsch-mährischen Stadt Z w i 11 a u abspielte. Am Abend des 1. April forderte der christliche Hausbesitzer Walenta den neunjährigen Sohn seines christlichen Wohnungsmieters, des Färbermeisters Zawadil, auf, ihn zu der nahegelegenen Langerschen Ziegelei zu begleiten und ihm ein Kaninchen dahinzutragen. Walenta will dann den Knaben aus der Ziegelei allein nachhause geschickt und noch einige Zeit daselbst verweilt haben. Von diesem Augenblicke war das Kind spurlos verschwunden und sofort verbreitete sich in Zwittau und Umgebung die Märe, dass der kleine Zawadil einem Ritualmord zum Opfer gefallen sei. Die deutsch-radikalen Lokalblätter von Zwittau und Mährisch-Trübau gaben diesem Gerüchte Nahrung,

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