Mannheim
Compact Memory

Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1908-04-01 · 4 (4.1908) · p. Seite 37

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
20 (1908)
Issue
4 (4.1908)
Date
1908-04-01
Page
Seite 37 (sequence 38)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/9756662-9603886-9604000--1884-9604037
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

37 Aus unserem Rechtsschutz- und Abwehr-Bureau. Das Blutmärchen vor Ostern. Am 1. April d. J. abends forderte der christliche Hausbesitzer Walenta in Zwittau (Mähren) den neunjährigen Sohn seines Mieters Zawadil auf, ihn in eine nahegelegene Ziegelei zu begleiten und ihm ein Kaninchen dahin zu tragen. Walenta behauptet, dass er den Knaben nach erfolgter Ablieferung des Kaninchens wieder nachhause geschickt habe. Als er später allein in die Stadt zurückkehrte, erfuhr er, dass der kleine Zawadil nicht nachhause gekommen sei. Der Knabe blieb verschwunden und es verbreitete sich in den folgenden Tagen das Gerücht, dass er einem Ritualmorde zum Opfer gefallen sei. Am 9. April wurde die Leiche des Knaben von einem Bauer in Teleci bei Baumgarten (Gerichtsbezirk Policka) jenseits der böhmischen Grenze, aufgefunden. Die Leiche war vollständig bekleidet und zeigte keinerlei äussere Verletzungen. Das Bezirksgericht Policka ordnete sofort die Vornahme der gerichtlichen Obduktion an, welche ergab, dass der Knabe durch Entkräftung im Zusammenhange mit Durchkältung umgekommen sei. Die Leiche wurde sodann in Teleci bestattet. Mittlerweile hatten jedoch die deutschnationalen Lokalblätter von Zwittau und Mähr.-Trübau zu hetzen begonnen, indem sie von einem Verbrechen, ja sogar von einem Ritualmorde sprachen. Der christlichen Bevölkerung bemächtigte sich infolgedessen eine gewisse Erregung, und da die Staatsanwaltschaft auf Grund des Obduktionsbefundes jedes weitere Verfahren eingestellt hatte, wurde in Zwittau Geld gesammelt zu dem Zwecke, um die Exhumierung der Leiche, deren Ueberführung nach Zwittau und die Vornahme einer neuerlichen Obduktion zu ermöglichen. Der Vater des Knaben wendete sich mit einem Gesuche um Stattgebung der Exhumierung an die politische Behörde und suchte bei der Staatsanwaltschaft in Brünn, an welche mittlerweile der Akt von der Staatsanwaltschaft Chrudim abgetreten worden war, um Anordnung einer neuen Obduktion an. Tatsächlich wurde die Exhumierung am 15. d. M. vorgenommen und der Leichnam in verlötetem Metallsarge zur neuerlichen Obduktion in die Leichenkammer des Zwittauer Spitales überführt. Diese zweite, vom Landesgerichte Brünn angeordnete Obduktion wurde am 18. d. M. unter Hinzuziehung von Brünner Gerichtsärzten vorgenommen. Wir haben dafür Sorge getragen, dass zur Widerlegung der verbreiteten Gerüchte der Befund der Gerichtsärzte offiziell publiziert werde.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.