Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 20 (1908)
- Issue
- 4 (4.1908)
- Date
- 1908-04-01
- Page
- Seite 34 (sequence 35)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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34 220 Aerzten, es besteht sonach das militärärztliche Offizierskorps lediglich aus 1016 Aerzten! Ich bitte zu bedenken, was das heisst in einer Zeit, wo das ärztliche Material so notwendig ist und welche Gefahren durch das Fehlen von Aerzten heraufbeschworen werden können. Der Herr Abgeordnete Schuhmeier — ich weiss, der bedeutet für Sie das rote Tuch, wenn man diesen Namen nennt — hat gestern in wirklich ausgezeichneter Rede die Gefahren des Aerztemangels geschildert. Nun, meine Herren, Sio haben darauf nur Spott und Hohn gehabt. Sie haben auch seine Ausführungen mit allen möglichen Zwischenrufen begleitet. Ich sage aber Folgendes: Wenn ein Teil der Ausführungen des Herrn Abgeordneten Schuhmeier — und vielfache Ausführungen dieses Abgeordneten, die er gestern vorgebracht hat, waren tatsächlich begründet — berechtigt war, so ist dieser Teil seiner Rede höchst beachtenswert gewesen. Die Behauptung des Herrn Reichskriegsministers, dass in der Armee 18 Perzent jüdische Aerzte sind, ist unrichtig, die Zahl beträgt bloss etwa 8 Perzent. Auch bei der Beteilung mit ärztlichen, richtiger mit medizinischen Stipendien werden die jüdischen Bewerber zurückgesetzt; denn von 428 Stipendien ist nur ein einziger jüdischer Stipendist! Meine Herren! Die Forderungen des militärärztlichen Offizierskorps sind aber auch derartige, dass die Heeresverwaltung dringend zu mahnen wäre, solchen einmal gerecht zu werden. Diese Forderungen allgemeiner Natur beziehen sich zunächst darauf, dass die Militärärzte im Range den Offizieren des Armeestandes gleichgestellt werden. Der Herr Kriegsminister hat auf eine diesbezügliche Interpellation in den Delegationen erklärt, es gehe nicht an, die Militärärzte den Offizieren des Soldatenstandes gleichzustellen, weil dies erstens den Bestimmungen der Genfer Konvention widersprechen würde und weil überdies in keinem Staate Europas die Gleichstellung der Militärärzte mit den Offizieren des Heeres erfolgt sei. Diese Behauptung des Herrn Kriegsministers muss geradezu frappieren; denn sie ist entschieden unrichtig. Sowohl in England, wie zum Teil in Deutschland, Italien und Norwegen ist bereits die Gleichstellung der Militärärzte mit den Offizieren des Soldatenstandes ausgesprochen. Was aber die Genfer Konvention betrifft, so ist es unfasslich, wie diese mit der Frage der Gleichstellung der Offiziere mit den Militärärzten in Zusammenhang gebracht werden kann. Auch andere Massnahmen, die Herr v. Uriel im militärärztlichen Korps ergriffen hat, sind nicht im Interesse dieses Standes gelegen, so zum Beispiel die im vorigen Jahre durchgeführte sogenannte Reform der stabsärztlichen Prüfung. Man sollte glauben,